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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Gemeinschaftliche Veranlagung - Freistellung bei Scheidung |
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Verfasst am: 25.06.2003 18:11 |
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Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären, wie bei gemeinschaftlicher Veranlagung bei einer Trennung (Scheidung, nicht Todesfall) die Freistellungsaufträge gehandhabt werden?
Theoretisch könnte ja einer oder beide im selben Steuerjahr wieder heiraten und sich neu gemeinsam veranlagen. Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Wird das bis Jahresende befristet oder wird das geteilt oder wie?
Danke für Hilfe,
rossi |
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Verfasst am: 26.06.2003 07:25 |
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wenn die fst noch nicht in anspruch genommen wurde, dann wird er der fst einfach gelöscht und für beide partner einzelne fst gemacht,
sollte er schon in anspruch genommen worden sein, so muss er auf die in anspruch name gelöscht werden mit einer löschungsvormerkung für das folgende jahr. |
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