Halbeinkünfteverfahren bei Fonds u. Zertifikaten |
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Verfasst am: 31.07.2002 12:01 |
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Ich habe die Info, dass das Halbeinkünfteverfahren bei der
Veräußerung von Fondsanteilen innerhalb eines Jahres nicht
greift, der Veräußerungsgewinn also voll steuerpflichitg ist.
Wie sieht das nun bei Zertifikaten aus? Rechtlich gesehen
sind das ja Anleihen, aber eigentlich sind sie ja Fonds-ähnlich.
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß, Bronco |
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Verfasst am: 31.07.2002 12:10 |
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insbesondere interessiert mich hier, ob Unterschiede
zwischen Aktienfonds und z.B.Dax-Zertifikaten auf der einen
Seite und Rentenfonds bzw. Zertifikaten auf andere Werte als
Aktien auf der anderen Seite gemacht werden... |
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Verfasst am: 31.07.2002 12:19 |
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Bei gemischten Fonds wird unterschieden wie hoch der Aktienanteil und der Rentenanteil ist. Wenn der Fonds dann z.B. 2 Euo ausschüttet, teilt die KAG mit, dass z.B. 0,80 EUR aus Zinsen bestehen (wird ganz normal ZaSt drauf erhoben) und dass die übrigen 1,20 nach Halbeinkünfteverfahren versteuert werden. Aber viel mehr weiss ich eigentlich auch nicht. |
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Verfasst am: 31.07.2002 12:25 |
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Es geht mir ja nicht um die Ausschüttung. Das ist mir ja klar.
Meine Frage zielt auf die Kursgewinne innerhalb der Speku-
Frist ab. |
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Verfasst am: 03.08.2002 12:37 |
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Das Halbeinkünfteverfahren gilt ab dem 1.1.02 auch für Investmentfonds und andere private Veräußerungsgeschäfte (50% steuerpflichtig), allerdings nicht für Anleihen, Immobilien, Genusscheine, normale Wirtschaftsgüter.
Therapeut |
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Verfasst am: 05.08.2002 08:31 |
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Da muss ich dir leider widersprechen, Therapeut.
Haben hier nochmal nachgeforscht und heraus-
bekommen, dass es weder für Investmentfonds
(keine Direktanlage) noch für Zertifikate gilt.
Zertifikate sind nämlich rechtlich gesehen Anleihen.
Hab zwar keine Ahnung, was die beiden Sachen
miteinander zu tun haben, aber ist wohl so... |
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