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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Besteuerung von Wertpapieren |
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Verfasst am: 27.10.2003 11:23 |
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Hey Leute,
weiß jemand was darüber oder hat sich jemand zufällig schon mal damit auseinander gesetzt??
Bitte helft mir ich bin am verzweifeln!!!
Nina |
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Verfasst am: 27.10.2003 12:06 |
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Also:
Bei FV WP fallen ja Zinsen an; diese sind mit 30%ZAST und 5,5%SOLI (auf die ZAST) zu versteuern, es sei denn, die Zinsen liegen innerhalb des Freistellungsauftragsrahmens.
Bei Aktien fallen dann steuern an, wenn:
du Aktien, die innerhalb eines Jahres ge- und verkauft hast, mit Kursgewinnen größer 512 Euro veräußerst. Dabei beachte das Halbeinkünfteverfahren: nur die Hälfte muss versteuert werden, d. h. bei einem Gewinn von 1023 Euro fallen keine STeuern an (1023/2 ist kleiner als 512), wenn der Gewinn darüber liegt (z. b. 1100 / 2 = 550) muss alles versteuert werden.
DAS HEV greift auch bei Dividenden, können aber auch mit einem FSA befreit werden... |
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Verfasst am: 27.10.2003 18:11 |
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Überblick:
• Dividenden aus Aktien und Genossenschaftsanteilen: 20 % KESt als Quellensteuer
• Zinsen aus Genussscheinen mit Eigenkapitalcharakter: 20 % KESt als Quellensteuer
• Zinsen aus Wandelanleihen (nicht Optionsanleihen): 25 % KESt als Quellensteuer
• Ausschüttung eines reinen Aktienfonds: 20 % KESt als Quellensteuer
• Ausschüttung eines Rentenfonds, gemischten Fonds und aus offenen Immobilienfonds: 30 % ZASt als Zahlstellensteuer
• Zinsen aus Anleihen, die sich im offenen Depot eines KI´s befinden (ohne Freistellungsauftrag): 30 % ZASt als Zahlstellensteuer
• Zinsen aus Anleihen, Rentenfonds bei Tafelgeschäften (NV-Bescheinigung und Freistellungsaufträge sind nicht wirksam): 35 % ZASt als Zahlstellensteuer |
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