festverzinsliche WP‘s, Versteuerung |
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Verfasst am: 28.10.2003 17:51 |
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Hallo mal eine Frage, gibt es Unterschiede bei der Versteuerung von festverzinslichen Wertpapieren(Stichwort Niederverzinsliche). Macht es etwas aus wenn der Kurs bei Kauf unter pari ist? |
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Verfasst am: 28.10.2003 18:20 |
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Hey pinto
Der Kauf von festverzinslichen WP´s unter pari bringt
Privatpersonen steuerliche Vorteile (gilt nur für Privatvermögen)
Steuerpflichtig ist immer der zinskupon......
Das bedeutet, wenn der Kunde ein niedrigverzinsliches WP kauft z.B. 2% zu 98..kauft,.dann sind 2 % steuerfreier Rückzahlungsgewinn!!! Fälligekeit in 2 Jahren.
Er hat jetzt steuerlich 2 verschiedene Töpfchen.
einmal die jährlichen Zinsen...und bei Fälligkeit die 2 %
Rückzahlungsgewinn...wenn der Kunde im Spitzensteuersatz (ist inc.Soli und Kirchst)...müsste er v o r Steuern ca.4 % zusätzlichen Ertrag erwirtschaften...um n a c h Steuern
das Selbe zu bekommen
Heisst in diesem Fall,dass die Steuervergleichsrendite
ca. 4 % beträgt.
Das wiederum heisst,dass er bei einem z.B. Sparkonto 4 % (Einzahlung zu pari)pro Jahr bekommen müsste,um nach Steuern dasselbe im Portemonaisse zu haben, wie bei dem niedrigverzinslichen Wertpapier!
Die Rechnung sieht grob wie folgt aus:
2 % Zins
2% Rückzahlungsgewinn steuerfrei.....= ca.4 % v o r Steuern
geteilt durch die Laufzeit....= 2 % p.a.
Das macht zusammen ca. 4 % Steuervergleichsrendite
Du siehst...es ist total einfach!!!!
Ciao pinto
Schönen Feierabend wünscht
Vanillemaus |
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Verfasst am: 28.10.2003 19:10 - Geaendert am: 28.10.2003 19:14 |
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So einfach ist die Sache nicht. Sonst könnte man auf die Idee kommen - wie bei Zerobonds - den Zinssatz auf Null zusetzen und als Anreiz ein Disagio zu gewähren.
Merke:
Bei Anleihen, deren Rückzahlung zum Nennwert erfolgt und deren Emissionsdisagio außerhalb der folgenden Disagiostaffel liegt, ist das Disagio steuerpflichtig:
Laufzeit:unter 2 Jahre: 1 % Disagio
Laufzeit 2 bis unter 4 Jahre :2 % Disagio
Laufzeit 4 bis unter 6 Jahre :3 % Disagio
Laufzeit 6 bis unter 8 Jahre: 4 % Disagio
Laufzeit 8 bis unter 10 Jahre: 5 % Disagio
Laufzeit ab 10 Jahre: 6 % Disagio
Beispiel:
Eine Optionsanleihe mit einer Laufteit von 10 Jahren wird zu 1 % verzinst und zu 93 % ausgegeben.
Da die Rückzahlung zu 100 % erfolgt und das Disagio größer als 5 % ist, ist das Disagio ein steuerpflichtiger Ertrag.
Weitere Informationen unter:
www.tac2000.de/download/seminararbeit.doc |
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Verfasst am: 28.10.2003 20:28 |
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Lieber Herrmann,
wie immer lese ich Deine Antworten gerne und mit Spannung.
Die Disagiostaffel bezieht sich allerdings nur auf den Zeitpunkt der Emission.
Und Du hast selbstverständlich recht, dass, wenn ein Papier bei der Auflegung ausserhalb der Disagiostaffel liegt,
dieses Papier automatisch kursdifferenzbesteuert wird.
Man kann das in den Gattungsdaten oder unter Wertpapiermitteilungen nachlesen,da dort dann der Vermerk
"Ausserhalb Disagiostaffel" hinterlegt ist.
Wenn das Papier allerdings börseneingeführt ist...oder laut
"Gentlemenagreement " mehr als 70 % der Emission abverkauft ist.....zieht die Disagiostaffel nicht mehr.
Daher werden in der Praxis entweder börsennotierte niedrigverzinsliche Wertpapiere oder Niedrigverzinsliche WP´s, die während der Emission sich innerhalb der Disagiostaffel bewegen,....im Kundenverkehr angeboten.
Dies ist die legale Auslegung des geltenden Steuergesetztes. |
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Verfasst am: 28.10.2003 20:36 - Geaendert am: 28.10.2003 21:54 |
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Bei den von Dir angesprochenen Zerobonds gilt grundsätzlich erstmal die Versteuerung der Emissionsrendite
Ausserdem hat der Zwischenerwerber das Wahlrecht zwischen Kursdifferenzversteuerung und Versteuerung der
Emissionsrendite |
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Verfasst am: 28.10.2003 20:38 |
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ach ja, wenn wir die kleine süße maus nicht hätten... |
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Verfasst am: 28.10.2003 21:37 |
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Ich meinte schon neuemittierte Optionsanleihen. |
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Verfasst am: 28.10.2003 21:49 |
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@ Herrmann
Die klassischen niedrigverzinslichen Wertpapiere,die im Kundengeschäft auch "Steuertitel" genannt werden,
sind keine Optionsanleihen.
Die WP´s werden extra ..auf die Bedürfnisse des Kunden eingehen..gestrickt.
Es ist mir aber,wie immer ,eine Freude, mich im Forum mit Dir zu unterhalten.
Habe schon oft Deine Beiträge bewundert.
Dein Wissen ist sehr breitgestreut..und ich finde es toll dass Du Dir die Zeit nimmst,hier im System Fragen zu beantworten!!!
Ciao und schönen Abend
Vanillemaus |
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Verfasst am: 28.10.2003 21:52 |
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@CK 1000
Vielen lieben Dank Christian. |
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Verfasst am: 29.10.2003 10:12 |
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vielen dank an alle |
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Verfasst am: 15.11.2006 10:43 |
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Ist mein Kursgewinn auch steuerpflichtig wenn ich das Papier länger als 12 Monate halte.
Weil theoretisch könnte ich ja ein Papier welches 5 Jahre läuft zu 95 % kaufen und dann nach 5 Jahren wären die 5 % ja auch steuerfrei, da länger als 12 Monate.
Oder lieg ich da falsch?--------------------------
22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!
Das Niveau sinkt, der Spaß steigt! |
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