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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Werbungskosten, ... |
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Verfasst am: 09.11.2003 15:12 |
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Welche Auswirkung haben Werbungskosten, außergeawöhnl. Belastungen und Sonderausgaben auf die zu zahlenden Steuern?
Wie können Sie diese Erkenntnis bei einer Kundenberatung sinnvoll anwenden? |
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Verfasst am: 09.11.2003 15:25 |
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Das zu versteuernde EInkommen setzt sich folgendermaßen zusammen:
+ Einnahmen aus den 7 EInkunftsarten
- Altersentlastungsbetrag (ab dem 64. Lebensjahr bleiben
40% der Einkünfte, max. 1.908€ steuerfrei. Renten sind
ausgeschlossen)
- Sonderausgaben ; Pauschbetrag: 36€ bzw 72€; höhere
Sonderausgaben müssen nachgewiesen werden
- außergewöhnliche Belastungen
- sonstige Freibeträge (zB. Haushaltsfreibetrag,
Kinderfreibetrag)
= zu versteuerndes Einkommen
In der Kundenberatung:
1) Beiträge zu Lebensversicherungen sind Vorsorgeaufwendungen, und Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben. Diese können bis zu einer bestimmten Grenze abgesetzt werden.
2) ALtersentlastungsbetrag: Da die meisten Rentner einen niedrigeren Einkommenssteuersatz haben als zu der Zeit, in der sie gearbeitet haben, sollte man bei Geldanlagen versuchen, die Rückzahlung in die Zeit der Rente zu legen, da die Zinsen nach dem Zuflussprinzip erst versteuert werden, wenn sie tatsächlich fließen. |
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Verfasst am: 09.11.2003 18:45 |
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Bei den Überschusseinkünften wird gerechnet:
Einnahmen
./. Werbungskosten
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= Einkünfte aus....
Die Summe aller Einkünfte werden um die Sonderausgaben gekürzt.
Außergewöhnliche Belastungen werden dann abgezogen, wenn sie die zumutbare Belastung überschreiten. |
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