Zast - bin verwirrt |
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Verfasst am: 17.11.2003 14:40 |
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Hallo Leute,
also langsam sehe ich nicht mehr durch. Anfangs in der Schule rechneten wir mit Zast 20 % + 5,5% Soli. Dann mit 30 % +5,5% Soli. In einer Prüfung habe ich nun was von 30 % + 5,5 % Soli gelesen. Immer im Zusammenhang mit Zinserträgen aus Anleihen - normale Unternehmensanleihen. nun sehe ich langsam nicht mehr durch und in ein paar Tagen ist prüfung. *argh*
Kann mir jemand ne definitive Info dazu geben und am besten noch nen offiziellen Link, der mir das dann bestätigen kann? Hab keine Lust, nur wegen falscher Informationen was zu vermasseln ;o).
Lieben Dank. |
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Verfasst am: 17.11.2003 14:42 |
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zast 30% + 5,5% Soli= 31,65 % von dem reinen zinsertrag. Bibabutzemann alias Wuacky |
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Verfasst am: 17.11.2003 14:45 |
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Sind Zinsen aus gewöhnlichen Anleihen nicht fregestellt, muss die Zahlstelle (Bank) 30 % ZASt und darauf 5,5 % SoliZ einbehalten.
Nur bei nicht freigestellten Zinsen aus Genussscheinen und bei Divienden wird eine KESt in Höhe von 20 % und arauf 5,5 % SolZ vom Emittenten einbehalten. |
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Verfasst am: 17.11.2003 14:46 |
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Da hat er Recht! ZAST ist 30%
Du meintest
Kest 20%
Soli (auf KEST 5,5%)
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Und zwar wird so aus der "Bardividende" die "Nettodividende"-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
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Verfasst am: 17.11.2003 15:47 |
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@zOSh
Na du bist aber ein frecher Kerl!!!
Lass d as mal nicht die Katja lesen!+++grins***
Die wird dir schon die Leviten lesen! |
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Verfasst am: 17.11.2003 17:43 |
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bei Genussscheinen kommt es darauf an ob:
- anleihenänhliche Gs dann KESt 25%
- aktienähnliche Gs dann KESt 20%
bzw. plus 5,5% Soli
ansonst bei Zinsen 30% und 5,5% Soli
bei Bardividende Körperschaftssteuer 25% runter
dann 20% KEst und Soli
Ist das falsch?!?!
schöne Grüße MyN |
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Verfasst am: 17.11.2003 17:57 |
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Genau so ist es.
Genussscheine sind in der Regel aktienähnlich, weil der Emittent haftende Eigenmittel braucht.
In diesem Fall: 20 % KESt und Halbeinkünfteverfahren |
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Verfasst am: 17.11.2003 21:49 |
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Hi!
Richtig ist: 30% ZaSt + 5,5% Soli!
Bei Tafelgeschäften sinds 35%.
Die 20% sind wohl die KeSt.
Gruss
Stefan."Wer aufgehört hat sich zu verbessern, hat aufgehört gut zu ein!" |
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Verfasst am: 17.11.2003 22:15 |
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Hi
Ihr müsst aufpassen was Genusscheine angeht!!!
Da sagt jeder was anderes....
Ich würde im Zweifel, dass machen was angegeben ist. Bei Aktienähnlich 20 bei mehr anleihe 30 Prozent!
Da gab es doch vor ein Paar Prüfungen diesen Fall.... da gab es doch soviele Einsprüche, ich glaube nicht, dass sie sich bei so einem Streifall nochmal drauf einlassen!
mfg-------------------------------------------------
Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen! |
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Verfasst am: 18.11.2003 09:24 |
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Die Zinsen aus Genussschein werden
entweder mit 20 % KESt, wenn aktienähnlich
oder 25 % KESt, wenn kein Eigenkapitalcharachter vorhanden ist,
beim Emittenten versteuert,
aber nicht mit 30 % ZASt (als Zahlstellensteuer) belegt. |
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Verfasst am: 18.11.2003 10:02 |
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alles klar.
dann wissen wir ja bescheid!Bibabutzemann alias Wuacky |
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Verfasst am: 18.11.2003 11:01 |
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Danke ! |
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