Fsa bei Bausparvertrag |
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Verfasst am: 19.11.2003 11:35 |
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Hallöchen,
ich versuche schon den ganzen Tag rauszufinden ob man, wenn man Prämienberechtigt ist, einen Fsa für den Bausparvertrag braucht.
Jeder hat mir bis was anderes gesagt....
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
LG martina************************************
zu dummen muss man freundlich sein |
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Verfasst am: 19.11.2003 11:42 |
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Hallo,
man braucht für einen Bausparvertrag grundsätzlich ein FSA, da das Guthaben verzinst wird.
Gruß |
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Verfasst am: 19.11.2003 11:45 |
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Also ich hab vorhin mit unserer Bausparkasse telefoniert und die haben gemeint das man keinen Fas braucht wenn man die Prämien bekommt. |
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Verfasst am: 19.11.2003 11:48 |
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Íst man Prämienbegünstig braucht man keinen Freistellungsauftrag zu stellen.
Bei der EInkommenssteuererklärung muss man die Zinsen natürlich trotzdem angeben!! |
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Verfasst am: 19.11.2003 12:34 |
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Für die Wohnungsbauprämie und für die Arbeitnehmersparzulage brauchst du keinen Freistellungsauftrag.
Aber für deine Zinserträge die du von der Bausparkasse auf deine Einzahlung bekommst, SOLTEST du einen stellen.
Müssen tust du es nicht, aber wer zahlt schon gerne Steuern auf zinsen...... |
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Verfasst am: 19.11.2003 13:25 |
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Zinsen auf Guthaben von Bausparverträgen unterliegen nicht der Zinsabschlagsteuer, sollten im Veranlagunsgzeitraum eine Prämienberechtigung bestehen!
Grüße!!!
Nach einer durchzechten Nacht in die Sonne blinzeln!!!
Der Vogel ist ein Rabe! |
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Verfasst am: 19.11.2003 16:02 |
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Ich stimme zu, man braucht keine.
Es kann aber trotzdem Sinnvoll sein, den erkläre mal dem Kunden, dass er wenn er über die Einkommensgrenze gekommen ist auf einmal einen einreichen soll, bzw. das dann bedenken soll und nicht vergessen darf.
in dem Sinne noch einen schönen Feieranbend |
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Verfasst am: 19.11.2003 20:00 |
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Wo stehtn das, dass man keine ZAst zahlen muss, wenn man Staatl. Prämien bekommt? |
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