Besteuerung von Kursgewinne aus Optionsscheinen |
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Verfasst am: 23.11.2003 19:22 |
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Hallo zusammen,
werden o.g. Gewinne nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert oder voll angerechnet?
Danke vorab!
Dominik |
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Verfasst am: 23.11.2003 23:27 |
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Hi Dominik,
m.E. unterliegen Kursgewinnen aus Optionscheingeschäften nicht dem Halbeinkünfteverfahren. Hat aber auch nichts mit dem Anrechnungsverfahren zu tun. Sobald die Gewinne die Freigrenze EUR 512,- übersteigen, müssen sie ganz normal als sonstige Einkünfte mit dem persönl. Einkommensteuersatz versteuert werden.
Gruß Tobias |
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Verfasst am: 24.11.2003 01:11 |
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Gewinne aus Optionsscheinen werden schon mit dem Halbeinkünfte Verfahren berechnet
wenn ich 1000 € gewinn habe muss ich nur 500 € ansetzen
Anders bei Optionen (Eurex) (bei Stilhalterpositionen auf jedenfall) müssen als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit angesetzt werden... leider :-( |
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