VL |
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Verfasst am: 25.11.2003 10:09 |
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Jens entscheidet sich am 17. September 2003 zur Anlage auf einem Wertpapiersparvertrag. Ab Oktober erfolgen die Zahlungen der Sparleistungen. An welchem Datum kann er frühestens arbeitnehmersparzulagenunschädlich über das Guthaben verfügen?
Ich hätte ja gesagt: am dem 1.1.09 -
3,4,5,6,7,8,9--> 7 Jahre. Laut dem Aufgabensatz BBL von Hirschaider ist es aber der 1.1.10. Stehe ich auf dem Schlauch???
Lg, Sunx |
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Verfasst am: 25.11.2003 10:16 |
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2009 wärens ja dann nur 6 Jahre und ein paar Monate. Da aber von Anfang des Jahres 2003 + 7 2010 sind, glaub ich, die Antwort passt scho so.
Hoff ich jetzt mal. Wers besser weiß, bitte schnell schreiben, wir haben nur noch 21,5 Stunden Zeit!!!! *g*
LG, Micha |
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Verfasst am: 25.11.2003 10:18 |
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Ne du hast schon richtig gezählt. Die Sperrfrist ist 7 Jahre ab den 1.1. des Jahres der ersten Einzahlung also 1.1.03
--> gesperrt ist die VL in den Jahren 3,4,5,6,7,8 und 9. Erst im Jahre 2010 ab 1.1. ist sie wieder "frei"___________________________________________
Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, daß sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden |
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Verfasst am: 25.11.2003 10:18 |
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@ sunx
Du hast das Jahr 2003 mitgerechnet, das musst du raus lassen. Denn von 2003 bis 2003 ist ja kein Jahr!
Du musst immer rechen von
2003-2004 1. Jahr
2004-2005 2. Jahr
2005-2006 3. Jahr
2006-2007 4.Jahr
2007-2008 5. Jahr
2008-2009 6. Jahr
2009-2010 7. Jahr
Und es ist der 01.10. weil er es Mitten im Sebtember abgeschlossen hat.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
LG
Lulu--------------------------------------------------
Ich kann alles, nur kein Hochdeutsch!!! ;o) |
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Verfasst am: 25.11.2003 10:21 |
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@ LuLu19: Beim VL-Bausparvertrag läuft die Sperrfrist ab dem Abschlussdatum. Bei der WP-VL ab dem 1.1. des Einzahlungsjahres. |
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Verfasst am: 25.11.2003 10:24 |
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Hallo zusammen! Erst mal vielen Dank für die Nachhilfestunde im Zählen. Stand wohl ganz gewaltig auf dem Schlauch.... Hoffentlich wird das morgen besser!!!
@Lulu: Das mit dem 1.10. wg. dem Abschluss stimmt nicht ganz: Bei der ANlage von VL in Fonds beginnt der Lauf der Sperrfrist mit dem 1.1. des Jahres der ersten EInzahlung.
Thanx,
Sunx |
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Verfasst am: 25.11.2003 10:40 |
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@FreD und sunx
sorry, ich hab mich vertippt, wollte 01.10 (Januar 2010) schreiben. Mir ist der Punkt reingerutscht. Aber trotzdem Danke!
LG
Lulu--------------------------------------------------
Ich kann alles, nur kein Hochdeutsch!!! ;o) |
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