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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Quellensteuer |
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Verfasst am: 01.12.2003 14:53 |
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Hi all,
ich bin auf das Thema Quellensteuer gestossen, konnte jedoch weder auf Bankazubi.de, in meinen Unterlagen und im restlichen Internet keine vernünftige erklärung finden. ;-)
Kann mir jemand verständlich erklären, wie die Quellensteuer funktioniert, und wie die Erstattung genau abläuft?
Danke schon mal im voraus.
mfg
mail |
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Verfasst am: 01.12.2003 15:50 - Geaendert am: 01.12.2003 15:51 |
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Quellensteuer ist die Steuer,die an der Quelle abgeführt wird,
siehe ZAST.
Wenn die Zinsen gutgeschrieben werden,wird vorher,so kein
gültiger Freistellungsauftrag besteht,erst Zinsabschlagsteuer
einbehalten.
Dann gibt es nocht fiktive Quellensteuer.
Für manche Länderanleihen existiert fiktive Quellensteuer.z.B. Brasilien,,Türkei...hierbei wird eine Fiktion gemalt.
Man tut so,als ob Quellensteuer geflossen wäre und verrechnet diese mit Steuerschulden aus Einkünften aus Kapitalvermögen.
Das ist quasi ein Bonbon für die Käufer dieser Anleihen..soll ein zusätzlicher Anreiz sein.
Ciao
Vanillemaus |
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