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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Weiterführung VL bei Arbeitslosigkeit / ANS
 
Tobi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.01.2004 15:03
Kann man, wenn man arbeitslos, wird seinen VL-Vertrag weiterführen und bekommt man dann weiterhin die ANS ?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2004 15:08
Die Überweisungen der vermögenswirksamen Leistungen müssen durch den Arbeitgeber erfolgen.
Bei Arbeitslosigkeit hat man leider keinen Arbeitgeber.
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2004 15:18
man kann allerdings den Vertrag quasi "einfrieren" soweit ich weiß,ist diese Möglichkeit allerdings auf ein Jahr befristet.
Bei der Frist bin ich mir nicht sicher,aber die Möglichkeit des "einfrierens" besteht auf jeden Fall.

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Tobi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.01.2004 15:27
Kann man also auch den Vertrag nicht weiternutzen ? Und ihn ohne ANS weiteransparen ?
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2004 15:30
was meinst du denn mit "einfrieren"?

wenn man arbeitslos wird, bekommt man nach sieben Jahren die Arbeitnehmersparzulage für die Jahre, in denen der Arbeitgeber in den VL-Vertrag eingezahlt hat. Für die "arbeitsfreie" Zeit bekommt man keine Arbeitnehmersparzulage, weil, wie oben schon gesagt, das Arbeitslosengeld keine Lohn/Gehalt ist und das Arbeitsamt keine VL-Leistungen zahlt.

Mal ganz davon abgesehen bekommen wohl die meisten Arbeitnehmer nur für drei Jahre die Arbeitnehmersparzulage (nämlich in der Ausbildung) und liegen dann bei normalem Gehalt weit über 17.900 Euro, so dass zwar eingezahlt wird, mehr aber auch nicht.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2004 15:39 - Geaendert am: 08.01.2004 18:56
Zur Ergänzung:
Wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden 17.900 Euro überschreitet, bekommt der AN keine AN-Sparzulage. Wenn der Arbeitgeber einen Beitrag zur VL leistet, wird man weiterhin die VL durch den Arbeitgeber überweisen lassen. Man wird doch die AG-Anteil nicht verschenken.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2004 15:46
Außerdem kann auf den Arbeitgeberanteil evtl die Wohnungsbauprämie gezahlt werden: Wenn der Arbeitnehmer über den 17.900,- aber unter 25.600,- Euro zu versteuerndes Einkommen liegt.
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2004 16:05
@ Hermann:

hab ich denn was anderes geschrieben? War vielleicht etwas unklar ausgedrückt. Natürlich lässt man den AG-Anteil weiter laufen. Nur die Arbeitnehmersparzulage bekommt man eben nicht mehr...

Man könnte i.Ü. den AG-Anteil auch zur Tilgung einen Wohnungsbaudarlehens benutzen.
tricki
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.03.2004 20:01
Einige Beiträge hier stimmen nicht
ganz! Die Möglichkeit eines Einfrierens des
Vertrages besteht. Besteht die Arbeitslosigkeit länger als
ein Jahr und zum Zeitpunkt der Kündigung immer noch,
kann der Vertragsinhaber " prämienunschädlich "
verfügen!
Weiterhin ist es einem Arbeitslosen durchaus möglich
seinen Vertrag weiter zu besparen, er bekommt zwar
keine ANS mehr aber unter bestimmten Einkommens-
grenzen WOP.
Warum verschenken wenn es auch einfach geht !!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2004 11:31
VL können auch auf Aktienfonds angelegt sein. In diesem Fall kann man keine WoP beantragen, wenn keine ASZ gezahlt wird.
 

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