|
|
Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
|
|
Halbeinkünfteverfahren. Hilfe!! |
|
|
Verfasst am: 20.01.2004 18:09 |
|
|
Hi. Wer kann mir bitte dieses Thema genau erklären. Brauch es dringend. Danke!! |
|
|
|
Verfasst am: 20.01.2004 18:24 |
|
|
Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden
• In der ersten Stufe zahlt das Unternehmen eine definitive (endgültig verlorene) Körperschaftsteuer (KöSt) von 25 % auf seine Gewinne.
• Wird dieser Gewinn ausgeschüttet, versteuert der Aktionär im zweiten Schritt die Hälfte der Dividende mit seinem persönlichen (individuellen) Einkommensteuersatz.
• Die Körperschaftsteuer ist definitiv (endgültig), d. h. der Aktionär kann die einbehaltene KöSt nicht mehr als Steuervorauszahlung geltend machen.
• Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ist nur die Hälfte der Dividenden einkommensteuerpflichtig.
Unter die Halbeinkünfteregelung fallen
• Dividenden,
• Ausschüttungen auf Genussrechte, wenn sie eigenkapitalähnlichen Charakter haben.
• Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
usw.
siehe aber auch unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=3196&forumid=2 |
|
|
|
|
|
| |