Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 100
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Staatliche Förderung bei VL-Anlage
 
kicherlausi
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.03.2004 09:46
Hallooooooooo!
Ich hoffe es geht allen besser als mir......ich hab ein riesiges problem: Ich hab die letzten Monate in der Kreditabteilung verbracht und bin grad wieder zu den Privatkunden gekommen, jetzt soll ich ein Beratungsgesrpäch zum Thema "VL-Anlage und staatliche Förderung" machen und hab mal so gar keine Ahnung von den aktuellen Änderungen was Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage betrifft. Wenn mir jemand helfen kann wär ich echt dankbar...........
vlg

--------------------------------------------------
The more we learn, the more we know.
The more we know, the more we forget.
The more we forget, the less we know.
The less we know, the less we forget.
The less we forget, the more we know.
So, why learn?

Sonja1610
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.03.2004 09:51
also, du musst zuerst mal die VL und die WoP unterscheiden.
VL: Einkommensgrenzen 17900 (Single)
9% auf Bausparer(höchstens 470 €9 und 18% auf WP(höchstens 400€)

WoP 25600 Einkommensgrenze
512 höchstens

sorry, aber heute ist viel los an der kasse

mehr kann ich net sagen
1983
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.03.2004 09:55
AN-sparzulage auf 470€ --> 9%
WOP ledig auf 512€--> 8,8%
und/oder

An-Sparzulage auf 400€--> 18%
Boersenguru
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.03.2004 10:06
WoP
Für Alleinstehende bis 25600 EUR zu verst. EK
8,8% für eigene sparleistung bis 512 EUR (max. 45,06)

Für Verheiratete bis 51200 EUR zu verst. EK 8,8% für eigene
sparleistung bis 1024 EUR (max. 90,11)

Arbeitnehmer-Sparzulage auf VL
Für Alleinstehende bis 17900 EUR zu verst. EK (1 Arbeitnehmer) 9% für max. 470 EUR VL (max. 42,30)

Für Verheiratete bis 35800 EUR zu verst. EK (2 Arbeitnehmer) 9& für max. 940 EUR VL (max. 84,60)
Boersenguru
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.03.2004 10:11
Bei WP-VL zu verst. EK unter 25600 EUR alleinstehend/51200 EUR verheiratet.
18& auf max. 400 EUR (72)

In den neuen Bundesländern gibt es für Einzahlungen in 2004 22%.
Ab 2005 einheitlich 18 %
kicherlausi
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.03.2004 10:27
@ all............vielen vielen Dank ihr habt mich echt gerettet....wär peinlich geworden.........gibts bei Lebensversicherungen auch ne staatliche Förderung??

--------------------------------------------------
The more we learn, the more we know.
The more we know, the more we forget.
The more we forget, the less we know.
The less we know, the less we forget.
The less we forget, the more we know.
So, why learn?

florianlessmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.03.2004 12:18
Nein, die Arbeitnehmersparzulage gibt es bei Lebensversicherungen nicht. Ein großer Vorteil der LV ist aber, daß sie nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und mindestens 5 gezahlten Jahresbeiträgen steuerfrei ausgezahlt wird.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.03.2004 12:27
Luat unserer Versicherungsagentur ist das mit den 12 Jahren Laufzeit auch nur noch für dieses Jahr.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.03.2004 14:33
Sehr wahrscheinlich wird die steuerfreie Auszahlung Ende diesen Jahres abgeschafft, evtl sogar schon Mitte des Jahres. Allerdings bleiben alle bis dahin abgeschlossenen Verträge von der Regelung unangetastet. Die Abschaffung der Steuerfreiheit bezieht sich auch nur auf die einmalige Kapitalauszahlung. Läßt man sich das Kapital verrenten, bleibt alles beim Alten.
DavedEpi
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.03.2004 18:05
Zu dem Thema LV: Das BVG fordert die gleiche steuerliche Behandlung von Renten und Pensionen. Die Bundesregierung hat die Rürop-Kommission mit der Erarbeitung von vorschlägen zur Rentenbesteuerung und Sicherung des Altersvorsorgesystems beauftragt. Die Eckpunkte sind der Wegfall der steuerlichen Förderung (d.h. der Steuerfreiheit bei KLV) sowie der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Zur Zeit sind bei klass. LV diese vorgelagert, d.h. sie werden im Rentenalter erst mit dem Ertragsanteil versteuert.

Anfang März wird das Bundeskabinett einen Plan vorlegen, wie dieses realisiert werden soll. Entsprechende Altverträge sind aufgrund vertraglicher Bestimmungen nicht betroffen. Jedoch, und so plant die Bundesregierung, wird am 1.1.05. dieses System eingeführt. Nur ein großes Wunder kann dieses verhindern. immerhin verlangt das Bundesverfassungsgericht diese Gleichstellung!!!!
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse