ich habe eben gerade meinen Antrag auf Arbeitnehmer-
sparzulage und Beteiligungssparen ( Anlage VL )
fertig gemacht.
Ich liege mit meinem zu versteuerten Einkommen
unter dem Eigangssteuersatz. d.h ich zahle keine
Steuer und habe auf meiner Lohnsteuerkarte keine
abgezogen bekommen. Jetzt meine Frage!
Kann ich trotzdem irgendwelche Werbungskosten oder
sonstiges geltend machen ??
N´Abend!!
Also kannste schon machen, aber das bringt dir ja höchstens was, wenn du vor hast noch Kindergeld zu beantragen!
Und dafür brauchste eh ein anderes Formular, von der Familienkasse..
Gibt hier aber ganz viele Beiträge im Forum wo das genau erklärt wird!!
fg
ich glaube nicht, dass Du Werbungskosten ansetzten muss.
Wenn Du keine Steuern bezahlt hast, liegt Dein Einkommen unter dem entsprechen Freibetrag (ca. 13 T€). Somit hast Du buw. Deine Eltern i.d.R. auch Anspruch auf Kindergeld.
So nicht ganz richtig...der Pauschbetrag für das Kindergeld liegt unter dem Eintrittsbrutto zur Einkommensteuer...
Muß für dieses Jahr auch eine Werbungskostenaufstellung für mein Kindergeld machen...für die Ausbildungsvergütung werde ich aber sicherlich keine Steuern zahlen müssen...bei dem bissl, smile, von daher!