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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nochma VL
 
Quaggy
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.03.2004 11:38
Nochma Ich,

kurze Frage, konnte mir keiner in der Bank beantworten:
Ich bezeihe 40 euro vom Ag VL. Das fliesst in einen Bausparvertrag.
jedes Jahr bekomm ich nen aktuellen Kontoauszug dafür, und eine Anlage auf bezug von WOP...Wie kann ich des verstehen? hab diesen Wisch schonma eingeschickt kam aber zurück, weswegen auch immer.
Kann ich auch AN-Sparzulage beziehen? kann ja nur eines von beiden. Wie kann ich eines von beiden beziehen?? Ich mach keine einkommenssteuererklärung...
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2004 11:45
Natürlich kannst Du nur beides beziehen, wenn Du auch zweimal einzahlst. Auf die VL vom AG bekommst Du die Arbeitnehmersparzulage, auf eigene Einzahlungen die WOP. Die Arbeitnehmersparzulage wird über die Einkommensteuer beim Finanzamt beantragt, die WOP direkt bei der Bausparkasse. Sollte das zu versteuernde Einkommen über 17.900 Euro aber unter 25.600 Euro liegen, kann die Wop auch auf die VL gezahlt werden.
Wenn das in Deiner Bank keiner beantworten kann, gubts dort aber schwache Berater. Das sollte jeder Azubi wissen!
Quaggy
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.03.2004 11:47
Da ich aber keine Erklärung zwecks steuern mach, dann kann ich doch auch ma so beim finanzamt anrufen oder???
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2004 11:49
Nein, denn das Finanzamt braucht ja einen Nachweis darüber, daß Dein zu versteuerndes Einkommen die Grenze nicht überschreitet.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2004 11:51
Übrigens würde ich die Einkommensteuererklärung schon allein wegen des Kindergeldes machen. Wenn Du unter einem gewissen Betrag liegst, bekommen Deine Eltern noch Kindergeld (bei mir wars bis Ende der Ausbildung so), das kannst Du Dir dann z.B mit ihnen teilen.
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2004 14:17
@florianlessmann
Dann verdienst du aber schlecht in deiner Bank, denn der Normalfall ist es sicher nicht, dass man da noch Kindergeld bekommt!
Wie war die Grenze doch gleich?
7700 € im Jahr Bruttoverdienst?

@quaggy
Um die staatliche Förderung für die VL zu bekommen musst du eine Einkommenssteuererklärung mit Anlage N machen!
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2004 14:21
Die Grenze liegt bei ca 8000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Und da kann das Brutto erheblich höher liegen, wenn man sich bei der Einkommensteuererklärung etwas geschickt anstellt.
1983
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.03.2004 14:40
@b-man

des hat zwar etwas auch mitm verdienst zu tun aber auch mit deinen auslagen, ich hab das ganze auch noch bis zum ende meiner ausbildung bekommen, hatte aber auch nen ewig langen fahrtweg, der alles rausgerissen hat..
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2004 14:41
Wenn die Einkünfte (Einnahmen ./. Werbungskosten) 7.680 Euro im Jahre 2004 nicht übersteigen, bekommen die Eltern Kindergeld.
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.03.2004 15:01
Wie war denn eigentlich die genaue Grenze in 2003?
Kann mir das vielleicht jemand sagen?!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2004 15:26
7.188 €
 

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