wie he und je am pauken, nu habsch wieder ein andres problem, wie is der Kostensatz für Sonderausgaben beim Einkommen? Stimmt 36 € für einzelveranlagung und 72 für Zusammenveranlagung oder hat sich des geändert?
Also, wenn ich nicht ganz auf dem Holzweg bin, gibt es keine Pauschalsätze für Sonderausgaben.
Es gibt einen Pauschalsatz der Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 1044,-- € ja Arbeitnehmer.
Bein Punkt Sonderausgaben unterscheidet man zwischen unbeschränkt und beschränkt Abzugsfähigen Sonderausgaben.
Unbeschränkt Abzugsfähige Sonderausgaben sind:
- Kirchensteuer
- Steuerberaterkosten
Sie können ohne Abzug abgezogen werden.
Beschränkt Abzugsfähige Sonderausgaben sind:
- Beiträge zur zertifizierten Altersvorsorge
- Versicherungsbeiträge z.b. priv. KV
- Beiträge zur gesetzlichen Sozialvers.
Die Summe dieser SA werden dann mit dem:
- Vorwegabzug 3068 € minus 16 % des Bruttolohns
- Grundhöchstbetrag 1334 €
- Hälftiger Höchstbetrag 667 € ( 50 % der Restliche SA max.)
Doppelte Beträge bei gemeinsam veranlagten
verrechnet. Die Summe daraus vermindert dann das zu versteuernde EK.
Hoffe das hilft Dir ein wenig weiter.
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Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.
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Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36 €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € gewährt.