ZASt und Soli |
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Verfasst am: 19.09.2002 15:45 |
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Mal eben eine Frage:
Auf welchen Punkt trifft die unten stehende Aussage zu?
1. nur auf ein Notar-Anderkonto
2. nur auf ein Mietkautionskonto (offenes Treuhandkonto)
3. auf beide
4. auf keins
"Durch Erteilung eines Freistellungsauftrags ist es möglich, den Abzug der ZASt zu vermeiden."
THX für Eure Hilfe...
Der VollMond |
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Verfasst am: 19.09.2002 15:51 |
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Würde sagen 4.
Zinsen aus Anderkonten und anderen Treuhandkonten unterliegen dem Zinsabschlag und eine Freistellung ist nicht möglich |
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Verfasst am: 19.09.2002 15:53 |
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So ähnlich habe ich auch gedacht, brauche nur eine 100%ige Bestätigung dessen. |
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Verfasst am: 19.09.2002 15:57 |
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notaranderkonto geht generell nicht.
bei mietkaution brauch man bei uns negativerklärung.
somit ginge freistellung hier auch nicht.
ich täte sagen: bei keinem von beiden ! |
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Verfasst am: 19.09.2002 17:57 |
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so ist es definitiv, bei keinem von beiden... |
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Verfasst am: 19.09.2002 22:02 |
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Ja, sage auch das es definitiv auf keinen von beiden anfällt!
Wobei man ein Mietkautionskonot freistellen kann wenn es auf den Namen vom Mieter lautet!
Da aber in Klammern steht (offenes Treuhandkonto) kann man davon ausgehen das es auf den Namen vom Vermieter lautet und kein FSA gestellt werden kann. |
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Verfasst am: 20.09.2002 17:48 - Geaendert am: 20.09.2002 17:50 |
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Für ein Mietkautionskonto fällt auf jeden Fall ZAST und Soli an und man kann keinen FSA erteilen. |
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Verfasst am: 21.09.2002 17:40 |
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Da liegst du falsch! In der Praxis kann man ein Mitkautionskonto auf den Namen vom Vermieter oder auf den Namen vom Mieter eröffnen!
Wenn man es auf den Namen vom Mieter eröffnet kann er einen FSA stellen!!! |
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Verfasst am: 21.09.2002 18:34 |
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Ich geb dir Recht, hab mich geirrt. Sorry.
Ist ja klar, dass mein es freistellen kann, da es ja ein ganz normales Sparbuch ist. Aber verpfändet.
MM |
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