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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Frage: Einkünfte/Einnahmen
 
franky
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.05.2004 23:42
Hallo,

ich habe gerade eine Aufgabe aus dem WiSo Teil (Sommer 2001 Aufgabe 6) gemacht.
Kann mir mal bitte einer den Unterschied zwischen Einkünfte & Einnahmen erklären.

Danke und viel Erfolg am Mittwoch!
marcissimo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2004 01:56
Die Aufgabe hatte ich auch letztens zwischen ;)

Es gibt ja 7 Einkunftsarten...
...zb Einkünfte aus Kapitalvermögen
Ziehst du von denen die Werbungskosten ab (mindestens die Pauschale 51€) und in diesem segment den sparerfreibetrag und evtl negative Einkünfte (Stückzinsen) bedenke auch dividenen werden nur zur hälfte als einkommen gezählt!!!
so auch bei allen anderen Einkunftsarten.
Dann von der Summe noch die Sonderausgaben runter (Kirchensteuer, LV zu 88% glaub ich etc etc)
und schon hast das zu versteuernde EINKOMMEN

um es nicht so unkompliziert zu belassen müssen auch noch so sachen wie kinderfreibetrag vom zu versteuernden einkommen abgezogen werden...
ja vater staat hat sich da ganz schön was einfallen lassen :/

mann ich bin schon ein wenig aufgeregt so langsam ;)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2004 13:11 - Geaendert am: 04.05.2004 08:00
Bruttogehalt als Einnahmen
./. Werbungskosten
-----------------------------
= Einküfte aus unselbständiger Arbeit

Bruttozinsen und Bardividenden als Einnahmen
./. Sparerfreibatrag 1.370 € (ab 2004, vorher 1.550 €)
./. Werbungskosten, mind. 51 € Pauschbetrag
---------------------------------------------------------------
= Einkünfte aus Kapitalvermögen
Kirsa
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2004 14:15
hallo ,
also bei dieser Aufgabe musste du deine Einnahmen - Werbungskostenpauschbetrag 51- den Sparerfreibetrag 1550damals noch ,abziehen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2004 16:06
Stimmt! Ich habe es bereits ausgebessert!
Bankier
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2004 16:30
hi,

und was habt ihr dann bei der Aufgabe raus...also von a-e??

ich stimme nämlich nicht mit den lösungen überein!!
hab bei a) die 840 dm raus die er angeben muss
und bei b) habe ich dann die hälfte also 420 + festgeldzinsen 200 + bundesanleihe zinsen 3000 gerechnet, komme also folglich auf 3620!! Laut Lösung 4400!!???

und bei c) hätte ich dann die Werbungskostenpauschale 51Euro und 1370 FSA abgezogen....passt aber auch nicht!!

kann mir jm helfenbzw. reinkorrigieren!!??

viele Grüße Bankier
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2004 18:16 - Geaendert am: 04.05.2004 07:59
Die Aufgabe wurde 2001 gestellt. Es gab noch DM und andere Freibeträge und noch kein Halbeinkünfteverfahren.
Die Aufgabe müsste heute anders gestellt werden, weil z. B. die Werbungskosten für Aktien auch halbiert werden. Aber die Werbungkosten kann man nicht auf Anleihen, Einlagen und Aktien verteilen. Dazu fehlen die konkreten Angaben.
Bankier
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2004 20:55
Jup danke Herr Herrmann!!

trotzdem fällt mir zu Ihrer Aussage grade noch die Frage ein.

Fallannahme Berechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Dividendenertrag 10000 Euro

Kapitaleinnahmen werden mit 5000 Euro angesetzt da Halbeinkünfte oder!????

Zur Berechnung der Kaptitaleinkünfte muss ich ja den Sparerfeibetrag und Werbungskosten abziehen oder!!??

ziehe ich dann auch nur die Hälfte der Werbungskosten ab!!?
also 5000
- 1370
- 25,50

= 3604,50 = Einkünfte aus Kapitalvermögen!!???

mfg der Bankier
Captainplanet
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.05.2004 21:01
Hallo Herr Bankier!
Ich glaube eher das läuft so, dass du den Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale nimmst und die als Höhe des FA ansiehst. Nach dem Halbeinkünfteverfahren wird dieser doppelt gewichtet und zählt also 1421 x 2 = 2842
D.h. du musst Einkünfte von 10000,- abzgl. 2842,- mit 21,1 % besteuern (KESt + Soli).
Summa summarum...*hehe* bekommst du eine Gutschrift von...lass mich rechnen...10000,- abzgl. 1510,34 Steuern = 8489,66 gutgeschrieben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2004 21:02 - Geaendert am: 04.05.2004 07:58
Einnahmen sind stets vollständig anzugeben ohne Rücksicht darauf, ob
- die Zinsen oder Dividenden freigestellt waren
- die Bardividenden den Halbeinkünfteverfahren
unterliegen.
Es heißt schließlich Halbeinkünfteverfahren und nicht Halbeinnahmeverfahren.

Schau mal das Formular KAP Zeile 21 genau an unter:
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/01_est/2003/print/est03_kap_p.pdf

Anleitung unter:
http://www.fin-rlp.de/80Service/Vordrucke/2003/anleitung_anlage_kap_2003.pdf
franky
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2004 23:24
Danke an Alle..

Jetzt kann der 05.05. kommen ;-)
oder auch nicht
 

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