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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Erbe & Steuer
 
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.06.2004 18:04 - Geaendert am: 15.06.2004 18:06
Hallo,

die Grundlagen bezüglich einer Erbangelegenheit habe ich verstanden. Jetzt muss ich jedoch zusätzliche eine Hausarbeit anfertigen und über die Erbschaftssteuer referieren.

Nun können ja verschiedene Vermögenswerte vererbt werden. Und es gibt ja auch verschiedene, möglicherweise mehrere Erben verschiedener Erbklassen.
Für die einzelnen Vermögenswerte gibt es nun wiederum sogenannte Freibeträge oder Freigrenzen je nach Erbklasse des Erben.
Kann mir jemand sagen, wo ich eine Aufstellung (Tabelle *fg) finden kann, wer von welchen Vermögenswerten wie viel erben kann ohne Steurn zu zahlen?

Ich hab auch schon Steuersätze gefunden, ich bin mir aber nicht über die Aktuallität sicher und ich würde mich deshalb auch hier über einen Link freuen.

DANKE!!!

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.06.2004 18:21
Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/erbstg_1974/gesamt.pdf

Durchführungsverordnung dazu.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/erbstdv_1998/gesamt.pdf
bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.06.2004 20:39
jederzeit kannst du sowas auch zb unter www.wissen.de abfragen oder unter www.steuerthek.de
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2004 16:40 - Geaendert am: 16.06.2004 16:41
Danke für die Links!

Ich habe nun schon einiges gefunden und ausarbeiten können. Nur nach wie vor habe ich kleine Probleme bei der Berechnung der Erbschaftssteuer...
Das ist ja ebend so verzwickt die die Berechnung des zuversteuernden Einkommen.

- hier ein Freibetrag dort ein Freibetrag
- Kapitalwertberechnung von LV
- Verkehrswert bzw. Steuerwert einer Immobilie
- Zusammenveranlagung?
- usw...

Ich habe Musteraufgaben von einer Steuerfachgehilfin bekommen - nur ich komme da nicht auf die gleichen Lösungen...
Wo findet man diesbezüglich Musterechnungen???

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... be happy & peace forever ...

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2004 17:17
Eine Steuerberatung ist dem Steuerberatern vorbehalten. Die Angestellten einer Bank dürfen nur allgemeine Informationen an die Kunden weitergeben. Deshalb sind genaue Berechnungen nach meiner Meinung für ein Referat in Bankfachklassen übertrieben,
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2004 19:36
Wenn Sie schon als Bankazubi eine "Hausarbeit" und ein Referat zu einem derartigen Fachthema (in der Berufsschule?) anfertigen müssen, dann sollte man Ihnen meiner Meinung nach hierzu auch Hilfestellung oder entsprechende Materialien geben.
Sicherlich sollte die Ausbildung aus Holschuld und Bringschuld bestehen, bei einigen Themen finde ich aber, dass die Lehrkraft den Überblick hierzu geben muss oder eine eindeutige Abgrenzung vornehmen sollte - ohne an Ihrer Kompetenz zur Erarbeitung eines solchen Themas zu zweifeln :-) !
 

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