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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

VL
 
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.07.2004 10:50
Sie stellen bei Ihrem Kunden fest, dass demnächst sein VL-Vertrag ausläuft und sprechen ihn darauf an.

1) Stellen SIe ihm die verschiedenen Möglichkeiten vor
2) Der Kunde fragt nach staatlicher Förderung. Erklären Sie ihm dass Trimax-Konzept.
3) Erläutern Sie ihm einfach das System eines BSV und die verschiedenen Tarife.

1) wäre BSV, Depot und Sparbuch?
2) Was ist Trimax?
kiwi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.07.2004 10:59
ach herje..davon hab ich noch nie was gehört...kann aber schon sein dass diese 3 sachen gemeint sind...bsv-prinzip erklären kannst du aber,oder?wenn nicht schau mal im wissensforum und geb bausparvertrag ein,da findest du ein artikel von patrick wolf....
sunny55
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.07.2004 11:16
Habe auch noch nie was davon gehört. Aber vielleicht meinen die das:

Arbeitnehmersparzulage
Bausparen bis 470 EUR 9% (also 43 EUR)
Investmentfonds bis 400 EUR 22% (also 88 EUR)
Wohnungsbauprämie
Bausparen bis 512 EUR 8,8% (also 45,06 EUR)

Trimax? Tri bedeutet doch drei, oder?
Es gibt drei verschiedene Arten eine maximale staatl. Förderung in Anspruch zu nehmen????
Keine Ahnung, hab ich mir gerade so zusammen gereimt.
Hoffe es liegt jetzt keiner da und kringlet sich vor lauter Lachen auf dem Boden!???

Naja, die drei Arten hab ich für Ledige mal oben aufgeschrieben.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2004 11:35
Trimax...ist nichts anderes als die Kombination dieser drei Produkte zum Erhalt der maximalen staatlichen Förderung...Trimax gibt es seit 1999 so weit ich weiß bei den Sparkassen.
RonjaMG
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.07.2004 12:31
Richtig, Trimax bedeutet alle 3 Förderungen in Anspruch zu nehmen.
Beim Investmentfonds ist Sunny aber ein Fehler unterlaufen: 18 % auf höchstens 400 EUR, also 72 EUR ist die Förderung.

Wichtig sind auch die Einkommensgrenzen:
Für die Arbeitnehmersparzulage darf das zu versteuernde Einkommen nicht über 17.900 EUR bei Alleinstehenden/ 35.800 EUR bei Verheirateten liegen, bei der Wohnungsbauprämie nicht über 25.600 EUR / 51.200 EUR
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2004 17:34 - Geaendert am: 15.07.2004 21:17
Es gibt auch Arbeitnehmer in den neuen Bundesländer:
5. VermBG § 13 Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage
...
Für Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet haben, tritt an die Stelle des Zulagesatzes von 18 vom Hundert der Zulagesatz von 22 vom Hundert. ...
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vermbg_2/gesamt.pdf

Genossenschaftliche Institute sprechen von 4P-Förderung
- Wohungsbauprämie
- ASZ auf Bausparvertrag
- ASZ auf Fondsparvertrag
- Riester-Förderung

Sparjassen haben TriMax. Es ist eine Kombination aus LBS-Bausparen und Sparkassenfonds und bietet drei Vorteile:

- Arbeitnehmer-Sparzulage von 9% auf max. 470,00 Euro beim LBS-Bausparen
- Arbeitnehmer-Sparzulage von 18% auf max. 400,00 Euro bei Deka-Aktienfonds
- Wohnungsbauprämie 8,8% für Alleinstehende auf max. 512,00 Euro bzw. für Ehepaare auf max. 1.024,00 Euro

Quelle:
http://www.haspa.de/Haspa/Privat/Sparen/Verm_C3_B6genswirksame_20Leistungen/TriMax/TriMax.html
LuckyLord
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.07.2004 18:01
@boersenguru: du hast recht, mit dem das Trimax seit 1999 besteht, allerding hab ich noch nie was davon in der Sparkasse gehört, sonder denke das das ein Projekt der Genossenschaftsbanken ist! die haben mir das zumindest mal angeboten!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2004 18:08
@LuckyLord
Wer lesen kann, hat Vorteile.
HenKris
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.07.2004 13:53
Trimax ist also das Produkt der Sparkasse,
hätte ich mal wieder etwas gelernt.

Bei der Dt. Bank nennt sich das ganze VL-Plus.
Kombination aus BSV von der Dt. Bank Bauspar AG und einem FondsSparvertrag der DWS.

Interessante Geschichte, die ich selber auch abgeschlossen habe. Nur leider bekomme ich aufgrund der Einkommensgrenzen keine Arbeitnehmersparzulage mehr *heul* :o)
 

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