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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Ehegattengehalt? |
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Verfasst am: 21.07.2004 19:04 |
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Was bzw. für was gibt es ein sogenanntes Ehegattengehalt? |
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Verfasst am: 21.07.2004 21:58 |
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Du meinst wahrscheinlich Ehegattensplitting!
Lassen sich Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagen, kommen sie im Normalfall zu einem günstigeren Ergebnis, als wenn sie sich für eine getrennte Veranlagung entscheiden. Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte für jeden Ehepartner zunächst gesondert ermittelt und anschließend zusammengerechnet. Die Einkommensteuer wird durch die Anwendung der Splittingtabelle ermittelt. Beim Splitting setzt der Höchststeuersatz, mit dem das Einkommen belastet wird, erst bei rund 116 000 EUR ein. Hieraus ergibt sich ein Vorteil aufgrund der langsamer zunehmenden Progression des Splittingtarifs.
Anzuwenden ist das Ehegatten-Splitting auch für Steuerpflichtige, deren Ehe in dem Kalenderjahr, in dem sie ihr gemeinsames Einkommen letztmalig bezogen haben, durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst worden ist.
Quelle:
http://www.steuernetz.de/lexikon03/e2.html |
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