Ende der Sperrfristen bei BSV mit vL |
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Verfasst am: 29.08.2004 13:08 |
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Sperrfristen eines Bausparvertrags mit vermögenswirksamen Leistungen
Fall:
Ein Bausparer schließt im 10. September 2004 einen Bausparvertrag ab, auf dem er selbst regelmäßig im Dezember 512 Euro überweist und dem Arbeitgeber anweist, monatlich 40 € vermögenswirksame Leistungen zu überweisen.
Folgendes ist bekannt:
Die siebenjährige Sperrfrist gilt einheitlich für Verträge über die einmalige oder laufende Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Sie beginnt am 1. Januar des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksame Leistung, bei Verträgen über laufende Einzahlungen die erste vermögenswirksame Leistung beim Kreditinstitut eingeht.
Die Sperrfrist für die Wohnungsbauprämie beträgt 7 Jahre und beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Wann endet nun die Sperrfrist am 31. Dezember 2010 oder am 9. September 2011? |
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Verfasst am: 29.08.2004 13:18 |
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Gute Frage, habe gerade mal im Buch geschaut - steht aber nicht genau drin.
Würde logischer Weise aber auf den September tippen, da man volle sieben Jahre einhalten muss (!) und sonst nur sechs und nen paar zerquetschte hat....
Falls jemand eine Quelle zum Nachlesen hat bitte posten... |
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Verfasst am: 30.08.2004 09:46 - Geaendert am: 30.08.2004 10:33 |
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Verfasst am: 30.08.2004 10:22 |
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Der Vertragsbeginn des BSV wird nicht vordatiert. |
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Verfasst am: 30.08.2004 15:12 |
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Die Bindungsfrist beginnt für die WoP um 0 Uhr des Tages, der dem Tag des Vertragsabschlusses folgt.
Ein BSV, der am 10.9.2004 abgeschlossen wird, wird
am 11.9. 2011 frei.
Das gilt auch dann, wenn es sich bei diesen Tagen um einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder um einen Sonnabend handelt.
Vgl. Kommentar zum Wohnungsbauprämiengesetz nach
Stäuber/Walter.
Allerdings ist noch nicht geklärt, wenn
- nur vL
- auch vL
auf dem BSV fließen. |
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Verfasst am: 30.08.2004 16:33 |
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01.01.2011 fällig!! Siehe Wurm / Bausparen
Grüß Gott |
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Verfasst am: 30.08.2004 18:48 |
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@MasterLuc
Es geht hier um das Ende der Sperrfristen, wobei die Sperrfrist für vL am 1.1. des Jahres beginnt, in dem die erste Zahlung erfolgte. Für die WoP gilt: Die Sperrfrist beginnt einen Tag nach Vertragsabschluss.
Was nun, wenn sowohl WoP als auch ASZ beantragt werden? |
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Verfasst am: 30.08.2004 21:53 |
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also , die Antwort wüsste ich auch gerne :)
Der Rest war bisher bekannt, 7 Jahre Sperrfrist, etc..
--> jemand ne Antwort? |
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Verfasst am: 31.08.2004 09:58 - Geaendert am: 31.08.2004 10:22 |
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Auf meine Anfrage hin teilt mir die LBS Folgendes mit:
"Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparkonto erfolgt zu den gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungsbauprämiengesetzes.
Die Bindungsfrist endet somit mit Ablauf des 10.09.2011. Dies gilt sowohl für eigene wohnungsbauprämienbegünstigte Sparbeiträge, als auch für die angelegten arbeitnehmersparzulagebegünstigten vermögenswirsamen Leistungen." |
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Verfasst am: 31.08.2004 18:15 |
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Die Antwort der LBS ist richtig.
Bausparvertrag, egal ob AN-Zulage oder Wohnungsbauprämie = 7 Jahre Sperrfrist, beginnend mit Vertragsabschluss
Wertpapiersparvertrag und AN-Zulage = 7 Jahre Sperrfrist, beginnend mit dem 1. Jan. des Jahres, in dem die erste Sparleistung erfolgte. |
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Verfasst am: 02.09.2004 22:38 |
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moment..
wenn mich nicht alles täuscht...
bei WP-Sparvertrag doch 6 Jahre Sperrfrist, oder???? *grübel* |
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Verfasst am: 02.09.2004 22:56 |
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ich dachte 6 Jahre einzahlen und 1 Jahr liegen lassen, wären auch 7 Jahre |
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Verfasst am: 06.09.2004 20:14 |
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@ penpen...
ja genau das mein ich auch :)
weiß jemand mal eben die richtige Antwort??? |
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Verfasst am: 06.09.2004 22:29 |
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vlt ist das ja die richtige Antwort ^^ |
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Verfasst am: 06.09.2004 22:55 |
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@Herrmann und @Hirschaider,
danke für die aufschlussreichen Antworten. |
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Verfasst am: 08.09.2004 12:19 |
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Werden vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag eingezahlt, so handelt es sich um vermögenswirksame Leistungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 des 5. Vermögensbildungsgesetzes, also Aufwendungen nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes. |
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Verfasst am: 08.09.2004 21:40 |
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Bausparvertrag, egal ob AN-Zulage oder Wohnungsbauprämie = 7 Jahre Sperrfrist, beginnend mit Vertragsabschluss
Wertpapiersparvertrag und AN-Zulage = 7 Jahre Sperrfrist, beginnend mit dem 1. Jan. des Jahres, in dem die erste Sparleistung erfolgte. --> Diese Antwort is richtig und wird auch in den Prüfungen so verlangt.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1Alle Male Aqua Maler!!
Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören! |
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Verfasst am: 08.09.2004 22:01 |
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Die obenstehenden Lösungen zum BSV sehe ich auch so wie Herrmann....
aber WP-Sparen ein wenig anders.
Beispiel:
Man schließt am 1.8.2004 einen vermögenswirksamen WP-Sparvertrag ü. 34,-€ monatlich ab. Dann ist dieser am 1.1.2011 frei. Es werden 6 Jahre gerechnet, beginnend ab dem 1.1. des ersten Sparjahres, so hat man theoretische einen Vorteil bei Abschluß am Ende eines Jahres.
Klärt mich auf, wenn das anders sein sollte...
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 08.09.2004 22:06 |
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SCHREIBFEHLER:
Ab Beginn des zweiten Sparjahres... so ergibt sich rechnerisch nur bei Abschluß am 1.1.eines Jahres die Sperrfrist von 7 Jahren, sonst nur 6 Jahre + X...
FRAGE:
Kann mir jemand den aktuellen Förderungssatz für die ostdeutschen Bundesländer im WP-Sparen sagen? War ja früher 25% auf max. 408,-€. Wie sieht es denn jetzt aus? Bin so selten damit konfrontiert, da Wessi... :-)
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 09.09.2004 08:56 |
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Der Staat belohnt die Anlage in Beteiligungstiteln mit einer Sparzulage von 18% bzw. 22% in den neuen Bundesländern (diese Fördersätze gelten seit dem 01.01.2004). |
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