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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Riesterrente
 
BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.10.2004 14:58
Hallo zusammen!

Wer von euch kennt sich mit Riester - Rente aus???
Hat jemand dazu super unterlagen dazu oder so, die er mir per e- mail schicken könnte???
Ich check des ganze einfach net.............
Merci
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.10.2004 16:33
Antworten auf 100 Fragen zur Riesterrente findet man unter:
http://www.vdr.de/internet/vdr/infopool.nsf/($URLRef)/81EDAB8A7ABC4E9BC1256AF50032B9DE/$FILE/RiesterFragenAntw2003komplett.pdf
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2004 22:26
Beispiel: Azubi
Beitragspflichtige Einnahmen in 2003: 8000 €
davon 2 % = 160 €
abzüglich Grundzulage - 76 €
Mindesteigenbeitrag 84 €

Jugendlicher erhält vom Staat Grundzulage 76 €., wenn er eine Mindestbeitrag von 84 Euro auf einen Riester-Vertrag überweist.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2004 23:20
Hat jemand schon mal von Vereinbarungen zu Gunsten Dritter im Todesfall für Riester-Verträge gehört????

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2004 08:47
@Chava: Soweit ich weiß ist das nicht sinnvoll. Vererbung nur an Ehegatten.
Sonst ist es eine "Schädliche Verwendung" und alle Zulagen und Steuerermäßigungen müssen zurückgezahlt werden.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2004 10:11
Bin ja auch abgeneigt, so etwas zuzulassen, aber es wird nirgendwo gesagt, dass es nicht geht..... muss meine Meinung noch untermauern, am besten mit etwas Schwarzem auf weiß....

Wenn mir jemand helfen könnte....

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sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2004 10:38
Frag doch mal bei der Sparkassenversicherung nach. Wir haben da einen speziellen Ansprechpartner für die Prämienrente. Der müsste doch entsprechend geschult sein, oder?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2004 10:39
Habe schon den Verband gefragt..... aber irgendwie weiß keiner so richtig was oder kann es mir schriftlich geben... muss vielleicht einfach so überzeugen, durch mich und meine Argumente ;o)

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sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2004 10:41
Zugelassen wird es wohl, allerdings müssen halt die Prämien usw zurückgezahlt werden... und das ist ja wohl nicht der Sinn der Sache. Zumindest steht es so in meinem Schulungsmaterial der SV.
Vielleicht kannst Du ja so argumentieren.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2004 12:40
Schädliche Verwendungen:
• Vertrag wird gekündigt und das Vermögen wird ausbezahlt.
• Vermögen wird in einem Betrag ausbezahlt.
• Das Vermögen wird auf die Kinder übertragen.
• Der Sparer verlegt seinen ständigen Wohnungssitz in das Ausland.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2004 13:48
Beispiel: Ehepaar mit 2 Kindern
Lebenssituation:
• Der Ehemann hatte im Jahr 2003 ein Arbeitsverhältnis, bei dem von seinem monatlichen Bruttogehalt Rentenversicherungsbeiträge abgezogen wurden.
• Die Ehefrau war in den Jahren 2003 und 2004 Hausfrau ohne Erwerbstätigkeit.
• Das Ehepaar hat 2 Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren.
• Jeder Ehepartner hat einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen.

Ehemann: Beitragspflichtige Einnahmen in 2003: 30.000 €
davon 2% (höchstens 1.050 €) = 600 €
abzüglich Grundzulage: (2 • 76 €) - 152 €
abzüglich Kinderzulage: (2 • 92€ ) - 184 €
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Mindesteigenbeitrag für volle Zulage 264 €

Ehemann erhält vom Staat die Grundzulage in Höhe von 76 €.

Bei der Ehefrau ist kein Mindesteigenbeitrag nötig (Nullvertrag).
Ehefrau erhält vom Staat
Grundzulage 76 €
+ Kinderzulage: 92 € • 2= 184 €
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insgesamt 260 €
Das Ehepaar erhält insgesamt 336 € Altersvorsorgezulage
 

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