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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Alterseinkünftegesetz |
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Verfasst am: 07.10.2004 22:07 - Geaendert am: 07.10.2004 22:43 |
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Änderungen im Jahr 2005 wegen des Alterseinkünftegesetzes:
• Ein Sonderausgabenabzug für Beiträge für neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen ist nicht mehr möglich.
• Die Erträge von Kapitallebensversicherungen, die ab 1.1.2005 abgeschlossenwerden, (Auszahlung ./. Einzahlung) werden künftig zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.
• 60 % der Aufwendungen für Rürup- Rentenversicherungen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
• Ab dem Jahr 2005 unterliegen Renten einheitlich zu 50 % der Besteuerung, wenn der Grundfreibetrag von 7664 Euro überschritten wird.
• Den Anlegern in Riesterverträge wird die Möglichkeit eingeräumt, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 % des angesparten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen;
Gibt es noch weitere Auswirkungen? |
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Verfasst am: 22.11.2004 12:55 |
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Die Rürup-Rente bietet eine zusätzliche Vorsorgemöglichkeit für all diejenigen, die ab dem 60. Geburtstag Wert auf monatliche Rentenzahlungen legen und ihre Rente nicht vererben wollen. Sie eignet sich sowohl für Selbständige als auch für Freiberufler. Auch gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte können mit der Rürup-Rente ihre Altersvorsorge weiter verbessern und dabei Steuern sparen.
Quelle:
http://www.lva-westfalen.de/internet/lva-westfalen/lva11port.nsf/0/591EFFC9714E24B6C1256F3B00441B13 |
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