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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Sparförderun |
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Verfasst am: 08.10.2004 12:38 |
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Kann mir bitte jemand die Fördersätze und Bruttoverdienstgrenzen zur Sparförderung, Wohnungsbauprämie und VL-Sparen schicken ?
Danke ! |
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Verfasst am: 08.10.2004 13:33 |
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Bausparen:
max 470 Euro/mtl 39,16 Euro/9% Zulage vom Staat
EK-Grenzen 17900 bzw. 35800 Euro
pro Jahr max 43 Euro Zulage
Aktienfonds:
max 400 Euro/mtl 33,33 Euro/18% Zulage vom Staat
EK-Grenzen siehe oben
870 Euro VWL zulagenberechtigt
pro Jahr max. 72 Euro Zulage
Wohnungsbauprämie
mindestens 50 Euro/maximal 512 Euro/43 Euro mtl./
8,8& Zulage vom Staat
Ek-Grenzen 25600 bzw. 51200 Euro
pro Jahr max 45,06 Euro
Hoffe das hilft Dir etwas weiter
Grüße vom
Ironbuegeleisen |
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Verfasst am: 08.10.2004 15:29 |
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Gefördert wird mit WoP nur bis zu 25.600 € bzw. 51.200€ zu versteuerndes Einkommen.
Bei der ASZ darf das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Sparleistung 17.900 € bei Alleinstehenden bzw. 35.800 € für zusammen veranlagte Eheleute nicht übersteigen. Echte Bruttoverdienstgrenze gibt es nicht. Man kann nur Zirkaangaben machen.
VL, die der Arbeitgeber auf einen Aktienfonds überweist, werden mit 18 % (bzw. 22 %) Arbeitnehmersparzulage von max. 400 € gefördert.
VL, die der Arbeitgeber auf Bausparvertrag überweist, werden mit 9 % Arbeitnehmersparzulage von max. 470 € gefördert.
Eigene Einzahlungen auf dem Bausparvertrag werden mit 8,8 % Wohnungsbauprämie von max. 512 € gefördert.
Erhält der Arbeitnehmer keine ASZ mehr, können auf Bausparleistungen WoP beantragt werden. |
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