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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Zusammenveranlagung/Werbungskosten |
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Verfasst am: 18.11.2004 20:32 |
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Hallo zusammen,
eine kleine Frage anhand eines Fallbeispiels:
Annahme: Zusammenveranlagung
Ehefrau und Ehemann beziehen BFA-Rente (fallen somit unter sonst. Einkünfte)
Der Ehemann war im Veranlagungsjahr angenommen noch 3 Monate als Arbeitnehmer tätig. (Einkünfte aus n.selbst. Arbeit)
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich den Werbungskostenpauschbetrag, sofern nicht höher nachgewiesen, in Höhe von 920,- (Single) oder den WK-Pauschbetrag von 1840,- (Ehepaar) abziehen kann.
Danke für eure Hilfe,
Chris |
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Verfasst am: 18.11.2004 20:45 |
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Ich würde sagen schon. Man kann ja hier von einer unbeschränkten Steuerpflicht im Sinne des EStG ausgehen und die Einkünfte werden ja pro Kalenderjahr gerechnet, also auch die Werbungskosten.
Ist aber bestimmt mal wieder eine Auslegungssache. Vielleicht wirst du in der Durchführungsverordnung zum EStG fündig oder aber bei den Erlassen des Finanzministers.
Schönen Gruß |
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