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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

änderungen
 
schranzangel
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2004 14:23
wer kann mir die aktuellesten daten geben für die eigenheimzulage , begünstigter anlagehöchstbetrag beim fondssparen und beim lv sparen und beim bsv sparen, wie sind die neuen grenzen bei der arbietnehmersparzulage...
help=)
BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 14:30
Also Eigenheimzulage sind:

1 % von den Herstellungskosten max. aber 1250 €
EInkunftsgrenzen: 70 000 / 140.000 und je Kind 30.000€

AN - Sparzulage auf Bausparer ist:
9 % auf max. 470 € Einkunftsgrenze 17.900 / 35.800

AN - Sparzulage auf Beteiligungen:
18 % auf max. 400 € Einkunftsgrenzen die selben

Wohungsbauprämie:
8,8 % auf max 512 € Grenzen 25.600 /51200

Und viel Glück für Mittwoch wünsch ich allen!

red-devil82
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2004 14:33
ACHTUNG, es kann sein, dass in der Prüfung noch alte Zahlen abgefragt werden:

Wohnungsbauprämie (BSH) 10 % auf Beiträge bis max EUR 516.-,
Arbeitnehmersparzulage (BSH) 10 % auf Beträge bis max. EUR 480.-,
Arbeitnehmersparzulage (Fonds) 20 % auf Beträge bis max. EUR 408.-,
die Einkommensgrenze ist unverändert !

VIEL GLÜCK FÜR DIE PRÜFUNG !

red-devil82
Engel_19
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 14:36
Es wird aber immer gesagt das man die neuen sachen kennen muss, d.h. das das dann aufgaben wären wo man einspruch erheben kann, denn die alten sachen gelten ja dann nicht mehr!!!!

VIEL VIEL GLÜCK UND ERFOLG AM MITTWOCH!!!
schranzangel
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2004 16:00
danke glück kann ich gebrauchen=)
Slash
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2004 16:11 - Geaendert am: 22.11.2004 16:12
wegen Eigenheimzulage:

pro Kind gibts nochmal 800€ p.a. dazu, zusätzlich zu der Einkommensgrenzenerhöhung von 30000 € p.a.

Gilt aber nur für Kinder die zum Haushalt gehören und für die die Eltern noch Kindergeld bekommen !!!!!
 

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