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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Sicherungsübereignungen
 
sandra_rw
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 14:32
Wer weiß allgemeines über Sicherungsübereignungen

bzw.

- Wesen und rechtl. Grundlagen
- Besitzkonstitut
- Risiken und Schutzmaßnahmen
- Bankpraxis

Sandra_rw
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BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 14:36
Also, die Sicherungsübereignung ist eigenltich nirgends gesetzlich geregelt.

Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber schließen einen sog. Sicherungsübereignungsvertrag ab und vereinbaren das sog. "Besitzkonstitut", d.H. der Darlehensnehmer darf z.B. das Auto weiterhin benutzen. Ist so eine Art Leihvertrag das Ganze.

Das KI wird duch die Sicherungsübereignung fiduziarischer Eigentümer und mittelbarer Besitzer.
Darlehensnehmer bleibt unmittelbarer Besitzer.

Nachdem der Darlehnesnehmer das Darlehen vollständig zurückgezahlt hat, hat er das Recht auf Rückübereignung.
Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 14:41
noch zu dem Beitrag von BMW5er

die Bank erhält den KFZ-Schein
der Darlehensnehmer ist aber für den Unterhalt des Auto´s verpflichtet.

LG Buffy

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Nicht das Aussehen entscheidet, wen ich liebe,
die Liebe entscheidet, wen ich schön finde!

Ausbilder-Anthony
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 14:42
dankeschön für die hilfe, viel glück am mittwoch leute :-)
nOx
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.11.2004 14:42
Bei der Sicherungsübereignung wird der Sicherungsnehmer (die Bank) Treuhänderischereigentümer. Zusätzlich muss aber noch ein Leihvertrag abgeschlossen werden. Sonst wär das ganze sinnlos.
BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 14:46
Ja der Leihvertrag ist eben die Vereinbarung eines Besitzkonstitutes!

Es ist nicht zwingend vorgeschrieben die Übergabe des KFZ - Briefes. Laut unserem Lehrer wird dies bei Großbanken gar nicht mehr gemacht.
Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 14:51
@ BMW5er

also so weit wir das gelernt haben ist das notwendig, weil sonst hätte die Bank ja garnichts außer dem Vertrag. Ich mein ganz sicher ist das mit dem KFZ-Brief auc hnciht, weil dann sag ich einfach ich hab ihn verlohren und krieg nen neuen, aber so weit ich weis wird das immer gemacht.

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BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 14:55
@buffy

Es wird ja von Haus aus bei der Zulassungsstelle ein Vermerk eingetragen, dass das Auto Sicherungsübereignet ist. DIe Übergabe des KFZ - Briefes erschwert lediglich den gutgläubigen Erwerb durch einen Dritten.
Ein Kollege aus meiner Klasse von einer Großbank hat dann auch gesagt, dass sie des gar nicht mehr machen KFZ - Brief hereinnehmen, weil es zu aufwendig ist. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 15:09
@ BMW5er

also das da ein Vermerk bei der zulassungsstelle gemacht wird wusste ich z.B. garnicht, naja wieder was gelernt *G*
aber ich hatte auch bisher in der Praxis noch keinen solchen Fall, ich bin ja auch von ner Großbank, es kann sein, dass wir das nichtmehr machen, ich bin halt jetzt einfach mal von der Schule ausgegangen und ich denke das macht jede Bank ein bischen anders.

LG Buffy

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philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2004 16:22
na in der pruefung kannste sicher trotzdem schreiben, dass du als schutzmassnahme den kfz brief einziehst. das wird sicher so laufen!
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2004 20:02
Jo, der Brief verbrieft auch nur die Halterrechte und nicht das Eigentum an der Sache. Dieses hat man, wenn mandie tatsächliche Gewalt über den Gegenstand ausübt und im BEsitz der Rechnung ist. #

Die gesetzlichen Regelungen (gibt es für die reine SÜ) gar nicht - aber zum Besitzkonsitutes) findet man im § 929 BGB.

Die SÜ kommt durch konkludentes Verhalten zustande. Dabei wird ein Besitzkonsitut vereinbart und ein Leihvertrag geschlossen.

Zumeist ist es so, dass wir uns die Rückgewähransprüche vom Kunden gleich mit abtreten lassen. (Da es fiduziarisches Eigentum des KI ist hat der Kunde noch folgende Ansprüche:
- Anteil am Mehrerlös bei der Verwertung
- Recht auf Bilanzierung (anders als bei Leasing!)
- Recht auf Rückübertragung
- Absonderungsrecht im Insolvenzfall

Wie oben schon erwähnt hat der KFZ-Brief lediglich die Funktion eines erschwerenden gutgläubigen Erwerbs von Dritten.

Schönen Gruß

P.S.: SÜ ist eigentlich nicht mehr üblich. Bei uns erhält er entweder das Darlehen wg. seine r persönlichen Bonität oder gar nicht... :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2004 20:05 - Geaendert am: 22.11.2004 20:09
@cupra
Zuerst ist die SÜ bei Euch nicht mehr üblich, dann kommt die SÜ durch konkludentes Verhalten zustande.
Wie geht das?

Eine Sicherungsübereignung kommt durch Einigung über den treuhänderischen Eigentumsübergang und der Vereinbarung des Besitzkonstituts zustande.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass so komplizierte Vorgänge durch schlüssiges Handeln vollzogen werden. Da muss man schon einen Vertrag aufsetzen.
Christoffer
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2004 10:20
Hallo zusammen,
der KFZ Brief muss nicht eingezogen werden, weil wie oben beschrieben, man sich einen Neuen ausstellen lassen kann. Der erwähnte Vermerk ist nicht bindent für die Zulassungsstelle, weil wie oben geklärt, die Sicherungsübereignung nicht gesetzlich geregelt ist. Halter bleibt der Kreditnehmer. Die Bank wird nur fiduziarischer Eigentümer.
Heute ist es üblicher sich die Person als solches anzuschauen, weil im Verwertungsfall das Auto weniger Wert ist und höhere Kosten verursacht, als Kredit vorliegt.
Die Bank kann auch nicht einfach zum Kreditnehmer gehen das Auto entwenden und auf ihrem Hof parken. Sie muß prozessieren und einen Käufer suchen und den Wagen umschreiben (habt ihr mal ein Auto zugelassen? das ist ne Sch... Arbeit.) Außerdem muss sie sich sowieso den Kreditnehmer und nicht das Auto angucken, weil der Kreditnehmer muss die Zinsen, die Tilgung und die Vollkasko zahlen.

MfG
Christoffer

Es gibt nichts Gutes außer man tut es.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2004 12:02
Deswegen gibts auch eine Sicherungsanzeige für die Zulassungsstelle auf der auch der Kunde unterschreibt. Dann ist das für die Zulassungsstelle bindend, weil sonst die Bank Klage erheben kann. Und das kann sich der Staat ned leisten. Er kriegt dann keinen KFZ Brief mehr neu ausgestellt von wegen "hab ich verloren"
goenz
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2004 12:36
Dieser Vermerk von der Zulassungsstelle wird wie schon beschrieben nicht von allen Zulassungsstellen gemacht - die in Berlin macht ihn z.B. grundsätzlich nicht !

.:: deus est amor ::.

http://www.sommersdorf.de

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 11:38
Von einem Besitzkonstitut spricht man bei dem Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Erwerber einer Sache, dass den Erwerber der Sache zum mittelbaren Besitzer dieser Sache macht. Die Vereinbarung eines Besitzkonstituts ersetzt dann bei der Eigentumsübertrag die Übergabe der Sache vom Eigentümer an den Erwerber, so dass der Eigentümer weiterhin unmittelbarer Besitzer bleiben kann.

Mit Besitzungsmittlungsverhältnis wird das Verhältnis bezeichnet, dass dem unmittelbaren Besitzer das Recht zum Besitz auf Zeit gegenüber dem anderen verleiht.

Quelle:
http://www.lexexakt.de/glossar/besitzkonstitut.php
 

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