Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 44
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Nick47
TylerRowe
DemiOliver
mewei
test99

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Alte oder neue Freistellungsgrenzen???
 
Kraule22
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2004 14:45
Welche Freistellungsgrenzen sind für Mittwoch anzuwenden???
Andre_H
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2004 14:46
Hi!

Die alten natürklich: 1601.- EUR/3202.- EUR

Gruss
Andre
BMW5er
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2004 14:48
Wieso die alten??????

DIe neuen doch!
Andre_H
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2004 14:49
Hi!

Wir haben doch auf den alten gelernt, oder?

Ich sehe keinen Grund die neuen zu nehmen.

Gruss
Andre
Engel_19
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2004 14:49
Also in der Schule wurde uns gesagt das wir alles aktuelle wissen müssen, d.h. die können nicht verlangen das man alle neuen und alle alten Sätze kann.

Lern die neuen sachen dann bist du auf der sicheren Seite und sonst einspruch erheben!!!!
BMW5er
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2004 14:57
Ja zu uns wurde auch gesagt die neuen sind relevant.
Wenn dann wird schon Einspruch erhoben.
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2004 15:02
Hey, Ihr werdet doch wohl noch vier Zahlen behalten können, merkt Euch doch einfach beides!

Und keine Panik!
Engel_19
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2004 15:05
Laut iHK muss man alle neuen sachen drauf haben!!!
pieps
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2004 15:06
hi ich hab alle änderungen auf papier.. kann sie euch schicken.. wer will sie haben??? einfach ne kurz info an mich...
uns wurde gesagt,dass die neuen rankommen..
red-devil82
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2004 15:07
Hallo (?!!)

Ihr seit (alle) Bänker...
Was macht Ihr eigenltich das ganze Jahr,
von einem Bankkaufmann sollte man(n) eigenltich schon erwarten können, das er die Grenze für den Freistellunsauftrag kennt (alt + neu), oder was macht Ihr wenn euch der Kunde danach fragt !?

Aber NUR die alten zu Lernen ist ja voll die Lachnummer...

alt 1.550 + 51.- € / neu 1.370.- + 51.- €
Engel_19
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2004 15:12
sinnlose Dikussion lernt doch einfach alles!!

Also nur mal so wer die alten nicht mehr weiss dann tut es mir leid und die neuen zu lernen ist ja nun mal in der Praxis schon passiert oder sagt ihr den Kunden noch die alten nur weil ihr die am anfang gelernt habt LOL!!!
hairmahn
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2004 15:23
Schaut euch doch einfach mal die APs der letzten Jahre an.

Wenn Berechnungen durchzuführen waren oder ähnliches,
dann hat sich das immer auf das Jahr der AP bezogen.
Und das wird sich auch dieses Jahr nicht ändern.
Bedeutet es wird keine Aufgabe drankommen, wo z.B. ein Kunde seine Zinserträge für 2002 erfahren möchte.

Wer sich natürlich sämtliche Freibeträge/Freigrenzen/Pauschalen/Einkommenssteuergrenzen/..... der einzelnen Jahre merken kann, dann ist da natürlich nix dran auszusetzen.
Allen anderen empfehle ich sich aufs wesentliche zu beschränken, sonst haut man am Ende noch die ganzen Zahlen durcheinander. Sind ja so schon genug.

Servus

*****************************

* Die 100 wären uns gewesen*

*****************************

 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse