Alte oder neue Freistellungsgrenzen??? |
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Verfasst am: 22.11.2004 14:45 |
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Welche Freistellungsgrenzen sind für Mittwoch anzuwenden??? |
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Verfasst am: 22.11.2004 14:46 |
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Hi!
Die alten natürklich: 1601.- EUR/3202.- EUR
Gruss
Andre |
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Verfasst am: 22.11.2004 14:48 |
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Wieso die alten??????
DIe neuen doch! |
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Verfasst am: 22.11.2004 14:49 |
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Hi!
Wir haben doch auf den alten gelernt, oder?
Ich sehe keinen Grund die neuen zu nehmen.
Gruss
Andre |
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Verfasst am: 22.11.2004 14:49 |
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Also in der Schule wurde uns gesagt das wir alles aktuelle wissen müssen, d.h. die können nicht verlangen das man alle neuen und alle alten Sätze kann.
Lern die neuen sachen dann bist du auf der sicheren Seite und sonst einspruch erheben!!!! |
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Verfasst am: 22.11.2004 14:57 |
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Ja zu uns wurde auch gesagt die neuen sind relevant.
Wenn dann wird schon Einspruch erhoben. |
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Verfasst am: 22.11.2004 15:02 |
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Hey, Ihr werdet doch wohl noch vier Zahlen behalten können, merkt Euch doch einfach beides!
Und keine Panik! |
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Verfasst am: 22.11.2004 15:05 |
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Laut iHK muss man alle neuen sachen drauf haben!!! |
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Verfasst am: 22.11.2004 15:06 |
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hi ich hab alle änderungen auf papier.. kann sie euch schicken.. wer will sie haben??? einfach ne kurz info an mich...
uns wurde gesagt,dass die neuen rankommen.. |
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Verfasst am: 22.11.2004 15:07 |
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Hallo (?!!)
Ihr seit (alle) Bänker...
Was macht Ihr eigenltich das ganze Jahr,
von einem Bankkaufmann sollte man(n) eigenltich schon erwarten können, das er die Grenze für den Freistellunsauftrag kennt (alt + neu), oder was macht Ihr wenn euch der Kunde danach fragt !?
Aber NUR die alten zu Lernen ist ja voll die Lachnummer...
alt 1.550 + 51.- € / neu 1.370.- + 51.- € |
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Verfasst am: 22.11.2004 15:12 |
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sinnlose Dikussion lernt doch einfach alles!!
Also nur mal so wer die alten nicht mehr weiss dann tut es mir leid und die neuen zu lernen ist ja nun mal in der Praxis schon passiert oder sagt ihr den Kunden noch die alten nur weil ihr die am anfang gelernt habt LOL!!! |
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Verfasst am: 22.11.2004 15:23 |
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Schaut euch doch einfach mal die APs der letzten Jahre an.
Wenn Berechnungen durchzuführen waren oder ähnliches,
dann hat sich das immer auf das Jahr der AP bezogen.
Und das wird sich auch dieses Jahr nicht ändern.
Bedeutet es wird keine Aufgabe drankommen, wo z.B. ein Kunde seine Zinserträge für 2002 erfahren möchte.
Wer sich natürlich sämtliche Freibeträge/Freigrenzen/Pauschalen/Einkommenssteuergrenzen/..... der einzelnen Jahre merken kann, dann ist da natürlich nix dran auszusetzen.
Allen anderen empfehle ich sich aufs wesentliche zu beschränken, sonst haut man am Ende noch die ganzen Zahlen durcheinander. Sind ja so schon genug.
Servus*****************************
* Die 100 wären uns gewesen*
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