Sparvertrag
§ 4 Abs. 5 5. VermBG = Unschädlich ist auch, wenn in die Rechte und Pflichten des KI aus dem Sparvertrag an seine Stelle ein anderes KI während der Laufzeit des Vertrags durch Rechtsgeschäft eintritt.
Bausparvertrag
§ 1b WoPDV (Durchführungsverordnung) = Werden Bausparverträge auf eine andere Bausparkasse übertragen und verpflichtet sich diese gegenüber dem Bausparer und der Bausparkasse, mit der der Vertrag abgeschlossen worden ist, in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einzutreten, so gilt die Übertragung nicht als Rückzahlung. Das Bausparguthaben muss von der übertragenden Bausparkasse unmittelbar an die übernehmende Bausparkasse überwiesen werden.
Also, es geht!Heinz Rotermund
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