Ab 2005 Steuern bei Lebensversicherungen? |
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Verfasst am: 05.01.2005 12:30 |
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Hi,
ich hab mal ne Frage an euch.
Bis ende des letzten Jahres musste man ja, wenn man sích bei der VL für eine Lebensversicherung entschieden hatte, keine Steuern zahlen.
Hat sich das jetzt geändert? Wenn ja wie viel Steuern muss man zahlen?
Wäre echt super nett von euch, wenn ihr mir da weiter helfen würdet
Liebe Grüße |
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Verfasst am: 05.01.2005 12:43 |
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Hi,
also so weit ich weis is des jetzt so, dass die Überschüsse
aus z.b. einer LV versteuert werden müssen!
Und das zu dem jeweiligen Steuersatzt, den der Kunde hat.
Also des hängt dann von der Anzahl der Kinder und
dem Familienstand und so ab!
mfg |
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Verfasst am: 05.01.2005 12:51 |
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@ schnigger
so isses die Überschüsse, müssen seit 01.01.2005 versteuert werden.><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>
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Verfasst am: 05.01.2005 12:51 - Geaendert am: 05.01.2005 12:52 |
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Für Verträge über Kapitallebensversicherungen ab 2005 gilt:
Kapitalleistungen sind nach Abzug der bis dahin gezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Es sei denn, die Versicherung läuft mindestens zwölf Jahre und der Versicherte erhält frühestens mit 60 Jahren das Kapital. Dann sind Kapitalleistungen so wie aus klassischen Rentenversicherungen mit Kapital wahlrecht steuerpflichtig.
Für Verträge bis 31.12.2004 bleibt es bei bisherigen Regelungen. |
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Verfasst am: 05.01.2005 13:03 |
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soviel ich weiss hat sich nur geändert, dass wenn de am ende der laufzeit dir den gesamtbetrag auszahlen lässt jetzt steuern drauf zahlen musst, das war früher net so
und wenn de dir das mtl auszahlen lässt musste bzw. mussteste schon immer steuern drauf zahlen.....
das ist glaub ich die einzigste veränderung.....
ach und die beiträge die de in de versicherung einzahlst kannst von der lohnsteuer als vorsorgeaufwendung absetzten |
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Verfasst am: 05.01.2005 13:07 - Geaendert am: 05.01.2005 13:08 |
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@sodreamer
Bitte nicht so ungenau antworten.
Die Beträge, die man an die Versicherung gezahlt hatte, konnte man noch nie von der Lohnsteuer absetzen.
Wurde der LV-Vertrag bis 31.12.2004 abgeschlossen und der erste Beitrag gezahlt, dann kann man im Rahmen der Höchstbeträge die LV- Beiträge als Vorsorgeaufwendungen ansetzen und damit die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer mindern. |
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Verfasst am: 05.01.2005 14:01 |
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also mir wurde das anders erklärt.....
da die freigrenzen für vorsorgebeträge stark gestiegen sind, kann man die wohl ganz absetzten.....
aber ....
naja.... ich denk ma da wirds noch ne ewigkeit streitigkeiten geben |
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Verfasst am: 05.01.2005 14:25 |
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Die als Vorsorgeaufwendungen bezeichneten Beiträge zu Versicherungen sind abschließend im § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt und können nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge (vgl. § 10 Abs. 3 EStG) als Sonderausgaben (Höchstbetragsberechnung ) steuerlich geltend gemacht werden.
vgl.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/index.html
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde die Möglichkeit, die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend zu machen, eingeschränkt.
Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sowie Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistungen können ab 2004 jährlich nur noch in Höhe von 88 % als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG). |
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