Hallo, bei einer Dividenden gilt ja das Halbeinkünfteverfahren, wie sieht es denn bei festverz.. Wp aus wenn ein Kursgewinn vorliegt der versteuert werden muss. Rechnet man da mit 30% KESt?
Kursgewinne werden zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren) in die Einkommensteuererklärung eingetragen und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Also keine KESt bzw. ZAST.
Die Aussage, dass nur die Hälfte in die Steuererklärung eingetragen wird, ist nicht richtig.
Es wird eine Zeile, wie bereits bei Dividenden geben, das für Halbeinküfte vorgesehen ist. Das Finanzamt wird dann den Betrag halbieren.
Ob diese Regelung noch nach der Regierungsbildung gilt, ist noch unklar.