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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Antrag auf Arbeitnehmersparzulage
 
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.01.2005 22:42
Hallo,

ich stehe ein bischen auf dem Schlauch :).

Folgendes Problem: Ich lege meine VL in einem Bausparvertrag an und habe von unserem Bausparpartner die entsprechende Bescheinigung für 2004 zugeschickt bekommen. Im Begleitschreiben steht, ich solle diesen mit meiner Einkommenssteuererklärungs ans Finanzamt weiterleiten.

Als Azubi mache ich aber garkeine Einkommenssteuererklärung - Was nun? Einfach den Antrag so zum Finanzamt schicken?

Bitte um Hilfe :).

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.01.2005 22:45
Einfach dafür die Steuererklärung machen nur mit Adresse und der Anlage N, glaube ich...

Viel Spaß

Man sieht nur mit dem Herzen gut,
das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.01.2005 23:09
Genau. In den Mantelbogen müssen die persönlichen Angaben eingetragen und die Einreichung des ANZ-Formulars vermerkt werden, in die Anlage N sind ein paar Daten aus der Lohnsteuerkarte zu übertragen. Lohnsteuerkarte und ANZ-Formular sind ebenfalls beim Finanzamt einzureichen. Falls du noch keine Steuernummer hast, ggf. beim zuständigen Finanzamt mal anrufen. Elektronisch per ELSTER eingereichte Steuererklärungen werden i.d.R. bevorzugt behandelt.

Das ganze Prozedere ist notwendig, da sich die ANZ nach dem zu versteuernden Einkommen richtet und dieses sich nur durch eine Berechnung des Finanzamts ermitteln lässt.
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.01.2005 19:23
Unglaublich...

Naja, da muss ich wohl durch...
chriss2k3
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.01.2005 09:00
Ich geb den ganzen Müll meinem Steuerberater :P

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 10:17
@ Rumba

Ist echt nicht viel Arbeit, schnell erledigt, muss ja nur Name usw. Eintragen, dann Kreuz bei "Ich will Arbeitnehmersparzulage", Anlage beilegen und das war es schon....

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

black_cat
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 10:48
Stimmt das eigentlich das man als Azubi wegen des "geringen Gehalts" bestimmte Steuern vom Finanzamt wieder rückerstattet kriegt? glaub unsere Ausbilderin hat da was gesagt aber ich weiß nicht ob ich das richtig verstanden hab??
pamengelchen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.01.2005 10:56 - Geaendert am: 19.01.2005 13:55
du bekommst keine Steuern zurückerstattet, da du ja keine Steuern zahlst. Wenn du unter dem Grundfreibetrag von 7664 EUR liegst, hast du ja einen Steuersatz von 0,00%.
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.01.2005 16:11
Ist in der Anlage N auch die Angabe meines Bruttoeinkommens nötig? Zählt das 13te Monatsgehalt dazu (lt. Verdienstabr. stehts nämlich nicht unter steuerpfl. Brutto)?

Ich will Bankkaufmann werden und kein Steuerberater :).

@chriss2k3:
Du hast n Steuerberater? Wozu als Azubi? Nur für die Arbeitnehmersparzulage? :)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 17:01
In die Anlage N wird das Bruttoentgelt, die Lohn- und Kirchensteuer laut Lohnsteuerkarte eingetragen.

Ich finde es toll, wenn man ein Azubi einen Einkommensteuerbescheid erhält, indem bescheinigt wird, dass keine Einkommensteuer anfällt. Das kann die Grundlage für den Kindergeldantrag sein.

Außerdem sollte ein Bankkaufmann über die Einkommensteuer etwas Bescheid wissen. Steuerberater ist er deshalb noch lange nicht.
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 20:17
Ich geb dir nen kleinen Rat.

Versuch das mal zu machen deine Steuererklärung.Wenn du Glück hast kommen dann in der AP fragen dazu dran.
Und dann weißte alles shcon.
Es ist wirklich kein Hexenwerk.Aber ich denke das wirste auch merken.

Alle Male Aqua Maler!!

Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören!

Shawana
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.04.2005 10:04
wie lange kann ich denn das ganze ziehen? reicht es, wenn ich die ANZ-Bescheinigung nächstes jahr mit meiner steuererklärung für 05 einreiche?
DonWilliam
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.04.2005 11:40
DIe Erklärung muss bis zum 31.05 gemacht werden. Man kann mit einer Begründung diese Frist verlängern.
Man berichtige mich bitte, wenn das für den Antrag auf VL anders ist.
Bei der Wop hat man zwei Jahre Zeit den Antrag zur Bausparkasse zu schicken.

Gruß,
investmenttom
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.06.2005 17:02
Der Antrag für die Arbeitnehmersparzulage muss bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.
Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.06.2005 17:15
@investmentt..
Stimmt genau. Spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres, also für das Jahr 2003 spätestens bis Ende 2005.

P.S. Wer keine EK-Steuererklärung abgibt/abgeben kanneinen gesonderten Antrag auf Feststetzung der Arbeitnehmersparzulage stellen: Dieser besteht aus dem Mantelbogen, der Anlage N und der Anlage VL

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites

 

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