Wohnungsbauprämie ohne Steuererklärung??? |
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Verfasst am: 31.01.2005 10:52 |
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Ihr habt doch bestimmt auch alle einen oder mehrere Bausparer laufen. Da ist jetzt bei mir letzte Woche der Kontoauszug gekommen und der Antrag auf Wohnungsbauprämie 2004. Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, müsste ich doch eine Steuererklärung machen. Diese habe ich aber bisher noch nicht gemacht, weil ich mit meinem Azubigehalt noch keine Einkommenssteuer zahlen muss und somit auch nichts rausbekommen kann.
Wie macht ihr jetzt des ganze??? Seh da langsam nimmer durch.Bleib cool, dann wird Dir niemals heiß |
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Verfasst am: 31.01.2005 10:58 |
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Hi.
Die Wohnungsbauprämie erhälst du, wenn du den antrag dafür bei deiner BSK einreichst. Vorausgesetzt, du zahlst selber in den BSV ein.
Anders ist es bei der AN-Sparzulage:
Wenn deine VL in einen BSV laufen, musst du den Mantelbogen, der Steuererklärung und die Anlage N ausfüllen und das Bestätigungsschreiben der BSK bei deinem zuständigen FA einreichen. |
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Verfasst am: 31.01.2005 11:00 |
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Also ich hab letztes Jahr trotzdem ne Steuererklärung gemacht, auch wenn ich bedingt durch das Azubi-Gehalt noch keine Steuern zahlen muss. So hatte ich dann aberne Steuernummer und konnte meine Arbeitnehmersparzulage beantragen.... You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer... |
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Verfasst am: 31.01.2005 11:41 |
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Wenn ich jetzt aber einmal eine Steuererklärung gemacht habe, dann muss ich die ja jedes Jahr wieder machen. Und daher die Überlegung. Bleib cool, dann wird Dir niemals heiß |
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Verfasst am: 31.01.2005 12:41 |
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Geht es dir denn jetzt um WOP oderdie ANZ? |
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Verfasst am: 31.01.2005 13:19 |
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Meines Wissens nach reicht es für diejenigen, die keine Steuererklärung machen, dass sie nur das Bestätigungsschreiben nehmen, die Steuernummer und den Namen eintragen und das ganze dann einfach an das zuständige FA schicken. Denke aus diesem Grund gibt es ja in der Kopfzeile des Bestätigungsschreibens die Felder Name und Steuernummer. So läßt sich die "nackte" Bestätigung dann zuordnen |
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Verfasst am: 31.01.2005 13:30 |
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Nur das Bestätigungsschreiben abzugeben genügt nicht,
da so das FA nicht wissen kann, ob überhaupt noch anspruch auf die ANZ besteht.
Im Mantelbogen sind einige Daten aus der Lohnsteuerkarte einzutragen, die Anlage N ist auszufüllen und das Bestätigungsschreiben ist beizulegen |
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Verfasst am: 10.03.2005 21:58 |
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Der Antrag auf WoP muss an die Bausparkasse gesandt werden. |
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Verfasst am: 10.03.2005 22:01 |
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Und die Überprüfung erfolgt nachgelagert durch das für die BSK zuständige Finanzamt....
Wenn keine Steuernummer vorhanden ist das auch nicht schlimm, dann hat man ja eine Art passive Bestätigung für die Einhaltung der Grenzen, da keine EKSt gezahlt. |
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Verfasst am: 11.03.2005 11:45 |
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Wenn du im Winter 2005/2006 Abschlussprüfung machen willst, solltest du deine Frage aber langsam mal selbst beantworten können. ____________________________________________________________
Wenn du glaubst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ... ein Blaulicht her!! |
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Verfasst am: 11.03.2005 11:52 |
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Als kleine Ergänzung:
Wenn man vom Einkommen her über der Gehaltsgrenze für Arbeitnehmersparzulage liegt und unter der Gehaltsgrenze für Wohnungsbauprämie, kann man für die gezahlten VL
Wohnungsbauprämie beantragen. |
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