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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Frage: Ist diese Aussage noch aktuell?
 
ChevyChase
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.03.2005 17:07
Bei Personen ab dem 64 Lebensjahr bleiben 40 % der Einkünfte (z.B. Kapitaleinkünfte), höchstens jedoch 1908 EUR steuerfrei. Dies gilt nicht für Renten und Pensionen; hier ist der Ertragsanteil uneingeschränkt steuerpflichtig. (BBL KOMPAKT Seite. 289 unten)
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.03.2005 18:49
Aktuelle Info hierzu:
http://www.steuerlexikon-online.de/Altersentlastungsbetrag.html

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__24a.html
 

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