ZINSABSCHLAGSTEUER |
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Verfasst am: 29.03.2005 14:27 |
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HALLO @ ALL,
HABE MAL EINE FRAGE: WENN EIN AZUBI VERGESSEN HAT, SEINEN FSA ZU STELLEN UND DADURCH ZINSABSCHLAGSTEUER BEZAHLT HAT, KANN ER DIE GEBÜHREN VON DER STEUER ABSETZEN?
DENN ALS AZUBI BEZAHLT MAN SCHLIEßLICH KEINE LOHNSTEUER!
VG HAPPY17 |
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Verfasst am: 29.03.2005 14:37 |
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kommt drauf an was man verdient ob man steuern zahlen muss oder net. ich hab der steuererklärung jedenfalls mal 250€ mit soli usw. zusammen
aber soviel ich weiß bekommt man die zinsabschlagsteuernet zurück, kann mich aber auch irren, weil ich ja nen FSA hab |
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Verfasst am: 29.03.2005 15:01 - Geaendert am: 29.03.2005 15:14 |
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Von der Steuer absetzen kannst du sie nicht aber du kannst Sie im Formular...mmmh wie hiess das nochmal....KEST?....liegt auf jedenfall bei der Steuererklärung mit dabei, geltend machen.
Angeben wo du wieviel FSA gestellt hast, und wo du ZAST und Soli bezahlt hast....
ZAST, KEST und Soli sind ja nur Vorauszahlungen auf die EKST.
also sollte ne Steuerbescheinigung (Erträgnisaufstellung etc.) von deinr Bank ok sein wenn du die mit einreichst.
Wie gesagt sicher bin ich mir nicht, kann mich auch irren, aber das ist mein Stand der dinge :) |
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Verfasst am: 29.03.2005 16:21 |
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Da jeder Steuerpflichtige einen Sparerfreibetrag von 1.370 Euro plus 51 Euro WK-Pausbetrag hat, braucht er bei Erträge aus Kapitalvermögen keine Steuern zahlen, wenn er darunter bleibt.
Wenn der Azubi keinen FStA erteilt hat, kann er die vorgezahlten Steuern mit Hilfe der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung zurück holen. |
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Verfasst am: 30.03.2005 09:25 |
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Ja, aber wenn der Azubi keine Steuererklärung macht, weil er unter der Grenze liegt, hat er doch auch nicht so ein Formular. Oder kann man das bei der Steuerklärung der gesetzlichen Vertreter machen? |
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Verfasst am: 30.03.2005 09:30 |
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Du kannst das Formular auch so abgeben...bzw eine Steuererklärung "machen" (hast ja nicht viel auszufüllen weil keine steuern zahlst), und dann den KAP-Vordruck dazu legen :) |
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