Neues Alterseinkünftegesetz |
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Verfasst am: 27.04.2005 20:08 |
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Hallo,
hat jemand für mich eine kurze Uebersicht überdie Aenderungen zum Alsterseinkünftegesetzes ab 01.01.05
Rürup Rente,
neue Versteuerungen bei LV usw.
Anrechnung als Sonderausgaben....
Kann mir da jemand helfen? |
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Verfasst am: 27.04.2005 20:24 - Geaendert am: 27.04.2005 20:26 |
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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Alterseinkünftegesetz
1. Erläutern Sie den Begriff „nachgelagerter Besteuerung“ bei Altersrenten!
In der Erwerbsphase bleiben die Aufwendungen zur Altersvorsorge steuerfrei.
Später in der Auszahlungsphase sind die Altersbezüge steuerpflichtig.
2. Beschreiben Sie Vorteile, die die nachgelagerte Besteuerung hat!
Die Beiträge bleiben steuerfrei.
Den Angestellten und Arbeitern stehen aufgrund der Steuerfreistellung mehr Geldmittel zur Verfügung.
3. Nennen Sie 6 Voraussetzungen einer Rürup- Rentenversicherung!!
- Zahlung lebenslange Leibrente
- Rente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs des Berechtigten
- nicht vererblich,
- nicht übertragbar,
- nicht beleihbar,
- nicht veräußerbar und
- nicht kapitalisierbar
4. Können die Altersvorsorgeaufwendungen bereits im Jahre 2005 in vollem Umfang als Sonderausgaben berücksichtigt werden?
Nein, nur 60 % der Aufwendungen können als Sonderausgaben (max. 20.000 €) geltend gemacht werden.
Der Prozentsatz steigt bis 2040 auf 100 %
5. Können Steuerpflichtige die Riester-Förderung und zusätzlich die Beiträge zur privaten Rentenversicherung geltend machen?
Ja, beide Abzugsmöglichkeiten stehen nebeneinander!
6. Beschreiben Sie die steuerliche Behandlung der Renten ab 2005
Ab dem Jahr 2005 unterliegen Renten einheitlich zu 50 % der Besteuerung.
Dies gilt für alle Bestandsrenten und die in diesem Jahr erstmals gezahlten Leistungen.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahre 2020 in Schritten von 2 % auf 80 % und anschließend in Schritten von 1 % bis zum Jahre 2040 auf 100 % angehoben.
7. Bleibt der steuerfreie Teil der Rente auf Dauer gleich?
Ja, der steuerfrei bleibende Teil der Jahresbruttorente wird für jeden Rentnerjahrgang auf Dauer festgeschrieben.
8. Ein Arbeitnehmer geht im Januar des Jahres 2005 in Rente. Er erhält monatlich 1.000 €.
a) Berechnen Sie den Betrag, der besteuert wird!
Bruttorente: 1.000 € • 12 • 50 % = 6.000 €
./. Werbungskosten-Pauschbetrag 102 €
./. Beitrag zur KV: 12.000€ • 7 % 840 €
./. Beitrag zur PflV: 12.000 € • 1,7 % 204 €
zu versteuern 4.854 €
b) Erläutern Sie, ob dieser Rentner Einkommensteuer zahlen muss!
Dieser Rentner zahlt keine Einkommensteuern, wenn er nur diese Rente bezieht und daneben keine weiteren Einkünfte hat. Das zu versteuernde Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von zurzeit 7664 €. |
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Verfasst am: 28.04.2005 19:16 - Geaendert am: 28.04.2005 19:30 |
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Das gehört zu den steuerlichen Aspekten einer Rentenversicherung!
In gewisser Weise läuft die Rürup-Rente auf eine Wette hinaus, nämlich ob Sie den Beginn der Auszahlungen erleben und - wenn ja - wie lange Sie Ihre Rente bekommen. Die Rürup-Rente ist damit vor allem für Leute geeignet, die auf ein langes Leben spekulieren und sich nach einer einmal getroffenen Entscheidung nicht mehr um ihre Altersvorsorge kümmern wollen. |
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Verfasst am: 28.04.2005 21:38 |
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Ist denn die Rürup Rente für Abschlussprüfung Sommer 2005 relevant!?? Und muss der AN Beiträge zur Pflegeversicherung nicht nur zur Hälfte selber tragen!? Man wird nicht reich von dem Geld das man verdient, sondern von dem, welches man nicht ausgibt! |
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Verfasst am: 28.04.2005 22:30 |
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was vielleicht auch noch interessant ist, die Rürup und auch die Riester rente sind beide Hartz IV geschützt.
Bei der Rürup Rente kann man eine Hinterbliebenene absicherung für den Ehegatten zusätzlich mit Abschliessen, dann ist das Geld im Todesfall nicht verloren. |
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Verfasst am: 29.04.2005 18:12 |
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Wie ist das denn jetzt mit der Pflegeversicherung!ß Teilen die sich Ag und An oder muss die 1,7% der AN alleine tragen!? Man wird nicht reich von dem Geld das man verdient, sondern von dem, welches man nicht ausgibt! |
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Verfasst am: 03.05.2005 08:55 |
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Da es bei Rentnern keinen Arbeitgeber mehr gibt, wird hier der voll beitrag allein gezahlt!
nagelt mich jetzt aber nicht fest, zu 100% weiss ich es auch nicht |
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Verfasst am: 03.05.2005 13:40 - Geaendert am: 03.05.2005 13:44 |
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@darkangel279
Das Einbeziehen einer Hinterbliebenenrente ist ja gut und schön, aber Hinterbliebene können in diesem Fall nur Ehepartner sein. Bei allen Alleinstehenden (bzw. Nicht-Verheirateten) ist das Geld im Todesfall weg, da die Rüruprente nicht vererblich ist.
Der einzige Wirkliche Vorteil, den die Rüruprente mitbringt (neben dem ALG II Schutz) ist die steuerliche Begünstigung der Beiträge. Allerdings erfolgt dann im Rentenalter eine nachgelagerte Besteuerung. Wirklich interessant ist diese Art der Altersvorsorge daher m.E. nur für vermögenden Privatkunden, die Ihre Steuerlast senken wollen, sowie für Unternehmer aus selbigen Grund. Weitere Nachteile sind außerdem, das die Rüruprente nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht übertragbar ist. Private Rentenversicherungen haben diese Nachteile in der Regel nicht... |
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Verfasst am: 04.05.2005 17:39 |
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@soldo
ich habe dazu geschrieben, dass dies nur für ehepaare gilt!
Die steuerliche begünstigung ist aber bei riester mittlerweile besser als bei rürup. |
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Verfasst am: 04.05.2005 19:01 |
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Riester- Förderung ist nicht immer besser als Steuervorteile nach Rürup.
Angenommen ein Steuerpflichtiger kann 10.000 Euro für Rürup-Versicherungen als Sonderausgaben ansetzen, dann hätte er einen Steuervorteil von rund 3 bis 4 TEuro. Das ist mir Riester nicht zu schaffen. |
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Verfasst am: 30.06.2005 19:53 |
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@Herrmann
mal ehrlich welcher steuerpflichtige buttert 10000 euro in dir rürup rente wenn er angst haben muss sein geld ist weg wenn ihm was passiert.
in der theorie ist da ja alles gut und schön nur in der praxis ist dies nicht so |
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Verfasst am: 30.06.2005 20:10 - Geaendert am: 30.06.2005 20:34 |
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Gesunde Menschen im Alter von ca. 55 Jahren, die voraussichtlich älter als 85 Jahre werden.
Weitere Motivation: Steuerersrparnis
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt sich folgende Steursrsparnis:
10.000 Euro * 60 % * 35 % = 2.100 Euro pro Jahr. |
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Verfasst am: 14.07.2005 12:59 |
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weiss man mit 55 das man älter als 85 jahre wird?
ich weiss aus erfahrung, sobald die leute hören das es im grunde nicht anders wie inder grv abläuft blocken sie ab, weil sie keine lust haben das ihr geld am ende weg ist und die hinterbliebenen von dem hart erarbeiteten geld keinen cent sehen. |
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Verfasst am: 01.03.2006 16:31 |
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Sorry, dass ich das jetzt wieder ausgrabe...aber hätte man bei der Berechnung des steuerpfl. Anteils des Rentners nicht nur 60 % seiner Beiträge anrechnen dürfen? |
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