Erbschafts- nzw- Schenkungssteuer Freobeträge und Infos |
|
|
Verfasst am: 13.05.2005 13:01 |
|
|
Hallo zusammen,
hier nur ein paar infos wer wieviel an wen "verschenken" und "vererben" kann (steuerfrei):
Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz
§ 15 Steuerklassen
Steuerklasse 1:
1. der Ehegatte
2. die Kinder und Stiefkinder
3. die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten
Kinder und Stiefkinder
4. die Eltern und Voreltern bei Erwerbern von Todes
wegen
Steuerklasse 2:
1. die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse 1 gehören
2. die Geschwister
3. die Abkömmlinge 1. Grades von Geschwistern
4. die Stiefeltern
5. die Schwiegerkinder
6. die Schwiegereltern
7. der geschiedene Ehegatte
Steuerklasse 3:
alle übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen
§ 16 Freibeträge
1. Ehegatten 307.000 EUR
2. Kinder im Sinne der Steuerklasse 1 Nr. 2 und der Kinder
verstorbener Kinder im Sinne der
Steuerklasse 1 Nr. 2 205.000 EUR
3. die übrigen Personen der Steuerklasse 1 51.200 EUR
4. die Personen der Steuerklasse 2 10.300 EUR
5. die Personen der Steuerklasse 3 5.200 EUR. |
|
|
|
Verfasst am: 13.05.2005 13:09 |
|
|
hatte irgendeiner nach gefragt????
oder wieso schreibst du das? |
|
|
|
Verfasst am: 13.05.2005 13:10 |
|
|
werd ich jetzt dafür geköpft?
wissen sollte man teilen und nicht für sich behalten! :-))) |
|
|
|
Verfasst am: 13.05.2005 13:11 |
|
|
ne war ja nur ne frage!!!!
ich wollte nur meinen Wissensstand erweitern! ^^
na dann, mach nur weiter so ;) |
|
|
|
Verfasst am: 13.05.2005 13:14 |
|
|
dä... |
|
|
|