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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung 2005
 
Obi_Wan
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.06.2005 16:01
kann mir jemand sagen wie hoch die ist und was sie bedeutet?

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"Obi Wan Kenobi...Obi Wan.....Diesen Namen hab ich schon seit Ewigkeiten nicht mehr gehört!"
Obi Wan, Star Wars, Episode 4

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Realm Blackrock
Wedge , 60 Nachtelfen Schurke
Hordler Kills: ca 2200


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.06.2005 16:56 - Geaendert am: 09.06.2005 16:58
Beitragsbemessungsgrenze
Bei Lohn und Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze bleibt die Versicherungspflicht bestehen. Aber vom Gehalts- oder Lohnteil, der über dieser Grenze liegt, brauchen keine Beiträge entrichtet zu werden. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung liegt 2005 bei monatlich 5.200 EUR brutto (West) bzw. 4.400 EUR brutto (Ost). Bei Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie 2005 bei monatlich bundeseinheitlich 3.900 EUR.
 

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