Festgeld, Kündigungsgeld |
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Verfasst am: 13.11.2002 20:34 |
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Festgelder müssen mindestens eine Anlagedauer von 30 Tagen oder einem Monat haben.
Welche Angabe ist nun richtig?
In welcher Verordnung oder Gesetz sind die Festgelder geregelt. |
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Verfasst am: 15.11.2002 14:02 |
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Festgelder gehören zu den Termineinlagen, die auf Grund einer zwischen einem Kreditinstitut und dem Kunden getroffenen Vereinbarung an einem genau vorherbestimmten Tag fällig wird. Die Laufzeit beträgt mindestens 30 Tage, kann aber auch länger sein, z. B. 197 Tage. Nach Eintritt der Fälligkeit wird das Festgeld auf das Girokonto gebucht, soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. |
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Verfasst am: 15.11.2002 14:54 |
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Im Internet kann ich keine Definition finden. In den Büchern wird einal 30 Tage als Mindestanlagedauer, ein andermal von einem Monat geschrieben.
Kann mir bei diesem Problem niemand helfen? |
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Verfasst am: 15.11.2002 15:04 - Geaendert am: 12.05.2003 20:22 |
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Im Gabler Wirtschaftslexikon steht folgendes:
Festgelder
1. Einlagen mit fester Laufzeit von mindestens einem Monat; gehören zu den Termineinlagen.
2. Geldkapital am Börsengeldmarkt (auch Einlagen), das auf längere Fristen mit festem Verfalltag ausgeliehen wird (z. B. Dreimonatsgeld).
3. Bei der Währungsreform im Bundesgebiet zunächst auf gesperrten Konten festgeschriebene Guthaben.
Danach wäre die Laufzeit mindestens ein Monat.
Gemäß § 3 II AMR wurden Termineinlagen als befristete Verbindlichkeiten bezeichnet, für die eine Kündigungsfrist oder eine Laufzeit von mindestens einem Monat vereinbart ist.
Aber: Diese Anweisungen zur Mindestreserve sind seit 1999 (Einführung EZB) außer Kraft gesetzt.
Neue Anweisungen zur Mindestreserve konnte ich nicht finden.
Deshalb scheint es so zu sein, dass Festgelder tatsächlich keine Mindestlaufzeit mehr haben. |
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