Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 40
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon
lojix2

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Bausparen! HILFE
 
mari785
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.09.2005 12:08
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kündigung des Bausparvertrages
a) prämienunschädlich
b)prämienschädlich

möglich und wie lang ist die Kündigungsfrist?

Kann mir jemand helfen??
Jorgo
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.09.2005 13:55
antwort
a) wenn der Vertrag reif ist, wenn er die 40 bzw 50 % bespaart ist, und wenn er die bewertungszahlk erreicht hat


b) wenn er keine 7 jahre liegt, wenn die bausparsumme nicht erreicht hat die 40% davon, und die bwertungszahl nicht erreicht ist

Kündigen kann man zu jeder Zeit, man hat das Geld dann in einer WOche auf sein Konto, muss aber, 0,50 % gebühren zahlen, ausser man hält die kündigungsfrist ein die beträgt dann 3 Monate

HELLAS

Calli
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.09.2005 14:03
Bsp.: BSV läuft auf Eheleute. Kann man dann den BSV bei Tod eines Ehepartners vorzeitig kündigen?! Prämienunschädlich?!

__________________________________________________

+++ Wenn Du keine Ahnung hast, einfach mal Fresse halten! +++

+++ Hartz IV und der Tag gehört Dir! +++

Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.09.2005 14:04
Die Kündigung eines Bausparvertrages ist jederzeit nach Zahlung der Abschlussgebühr möglich. Sie ist jedoch innerhalb der Bindungsfrist prämienschädlich, d. h. das Finanzamt fordert gewährte Prämien zurück. Der Vertrag kann unschädlich gekündigt werden bei völliger Erwerbsunfähigkeit, Tod, oder bei über einem Jahr andauernder Arbeitslosigkeit. Der Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen geht verloren.

Qulle: http://www.schwaebisch-hall.de
Pascal
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.09.2005 16:50
Ich kann nur zustimmen
arbeite bei der Bausparkasse Schwäbisch hall und diese Quelle ist HERVORRAGEND!!!!!!;-)

******************************************************************
Die Jugend kennzeichnet nicht einen Lebensabschnitt, sondern eine Geisteshaltung: sie ist Ausdruck des Willens, der Vorstellungskraft und der Gefühlsintensität. Sie bedeutet Sieg des Mutes über die Mutlosigkeit. Sieg der Abenteuerlust über den Hang zur Bequemlichkeit.
*******************************************************************

ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.09.2005 20:15
Jep bei mri kam noch hinzu das ich mit meiner Auszahlung rund 6Mon. warten musste, oder Strafzinszahlen.

Das fand ich zuemlich hart.

Fernstudium

Infos / Möglichkeiten / Preise alles auf www.fern-studium.de

Jorgo
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.09.2005 08:31
bei uns sind es 3 Monate

HELLAS

Anke21
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.09.2005 08:55
außerdem ist es prämienunschädlich, wenn das Ehepaar gerade geheiratet hat und sie nach 2 Jahren glaube ich ans Geld wollen.
Aber da die ja schon verheiratet sind ist das ja eigentlich egal.
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse