Bardividende/Bruttodividende |
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Verfasst am: 17.11.2002 20:02 |
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Hallo!
Hab mir grad den Artikel zum Thema
"H a l b e i n k ü n f t e v e r f a h r e n" durchgelesen - habe in der BS eigentlich gelernt, dass der Ausgeschüttete Gewinn der AG weiterhin mit dem Begriff "B r u t t o d i v i d e n d e" bezeichnet wird - und nach Abzug der Körperschaftssteuer eben "B a r d i v i d e n d e" heißt!
Doch in dem Artikel - wird das nur nach dem alten System so bezeichnet, nach dem "H a l b e i n k ü n f t e v e r f a h r e n" ist die "B a r d i v i d e n d e = B r u t t o d i v i d e n d e"!
Ist das richtig so?
Es geht mir nur um die Begriffe!!!
Vielen Dank im Voraus!Mfg
Engelly |
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Verfasst am: 17.11.2002 20:09 |
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Da für den Aktionär nur noch die Bardividende oder die Nettodividende von Bedeutung ist, wird sich der Befriff Bruttodividende für die veröffentliche Dividende (früher Bardividende) durchsetzen.
Bruttodividende
./. KESt
./. SoliZ
= Nettodividende
Ist irgenwie logisch oder? |
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Verfasst am: 17.11.2002 20:14 |
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Hi Engelly.
Die Dividende vor Abzug der KöSt. heißt Rohdividende. Nach Abzug heißt sie Brutto- oder Bardividende, das ist beides das Gleiche.
Hat der Kd. nen FSA erteilt, ist die Nettodividende gleich der Bar-/bzw. Bruttodividende. Hat er keinen FSA erteilt, wird von der Bar-/Bruttodividende noch Kapitalertragssteuer + Soli abgezogen. Was dann übrig bleibt, ist die Nettodividende...
Hoffe, das hat dir geholfen... |
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Verfasst am: 17.11.2002 20:16 |
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So in dem Schema wie du es geschrieben hast - hab ich es auch in Erinnerung und find es natürlich auch logisch!
Doch in diesem Artikel steht folgendes:
Ausgeschütteter Gewinn
-Körperschaftssteuer
= Bardividende (Bruttodividende)
- KESt
- Soli
= Nettodividende
Also wenn in irgendner Aufgabe von Bruttodividende die Rede ist - werd ich auf jeden Fall noch die KST abziehen oder soll ich mich auf dieses Schema verlassen?Mfg
Engelly |
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Verfasst am: 17.11.2002 20:35 |
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Hi nochmal ,
das Schema ist doch auch richtig, was du da hast.
Ausschüttung = Rohdividende.
Kapitalertragssteuer musst du nur abziehen, wenn der Kunde keinen FSA erteilt hat. Wenn er einen erteilt hat, ist die Nettodiv. = Bruttodiv. bzw. Bardiv.
Hypno |
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Verfasst am: 17.11.2002 20:38 |
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Noch was, du darfst bei deinem Schema nicht vergessen, von der Ausschüttung/Rohdividende zu der KöSt auch nochmal Soli abzuziehen... Steht zumindest so im Grill, und hab ich auch so in der BS gelernt... |
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Verfasst am: 17.11.2002 22:04 |
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Ist das nicht irgendwie anders?
Die AG Zahlt die Körperschaftssteuer...
danach hat man die Brutto Dividende, die abzgl. der 2.Quellensteuer, der KapSt auf dem Dotationskto der Banken landet. Das wird auf die Aktionäre so wie es ist aufgeteilt, solange alle keinen FSA haben.
Haben sie einen, muss man das vorher abezogene wieder draufrechnen. Das Defizit zwischen dem Dotationkto und den dann gez. Dividenden holen sich die Banken beim Finanzamt wieder, da die KapSt ja im voraus bezahlt wurde... |
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Verfasst am: 18.11.2002 11:28 |
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@ Hypno:
Meiner Meinung nach muss von der Rohdividende nur KSt, aber kein Soli mehr abgezogen werden!
Kann mir jemand das vielleicht genau sagen?
Danke im Voraus! |
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Verfasst am: 18.11.2002 22:21 |
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Also im Grill steht, mann muss von der KöSt auch Soli abziehn, die AG muss ja von ihren Erträgen auch was beisteuern...
Hab ich in der BS auch so gelernt.
Gruß
Hypno |
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Verfasst am: 19.11.2002 11:19 |
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Hallo,
darf ich noch nen anderen Fall einwerfen?
Was ist, wenn der FA nicht mehr ganz ausreicht?
Bsp. 400,- Eur FA, 1000,-EUR Bardividende
Rechne ich KapSt dann auf 100,-EUR (1000,-:2= 500,- -400,-= 100)?
Gruß,
Trallala |
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Verfasst am: 19.11.2002 14:13 |
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1000 Euro Bardiviidende
- 800 Eur FStA: 2 * 400
200 Euro KESt-pflichtig
- 40 Euro KESt
- 2.20 Eurp SoliZ
= 157,80 Eur
+ 800 Euro
= 957,80 Euro Gutschrift |
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Verfasst am: 19.11.2002 17:09 |
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1000 Euro Bardiviidende
- 800 Eur FStA: 2 * 400
200 Euro KESt-pflichtig
- 40 Euro KESt
- 2.20 Eurp SoliZ
= 157,80 Eur
+ 800 Euro
= 957,80 Euro Gutschrift
eine Frage:
Wieso nimmt man hier das noch verbleibende FST-Volumen *2 ?
Und warum am Ende +800€?
Hab ich noch nie gesehen, so eine Berechnung!MfG |
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Verfasst am: 19.11.2002 20:01 |
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Ich hab die Berechnung so auch noch nicht gesehen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass der Kunde bei ner Freistellung von nur 400 EUR über 900 gutgeschrieben bekommt bei ner Ausschüttung von 1000... Weiß jetzt die genaue Lösung aber auch nicht...
mfg |
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Verfasst am: 19.11.2002 20:39 |
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Das ist doch gerade so beim Halbeinkünfteverfahren dass man den Freistellungsauftrag sozusagen doppelt anrechnet!
Also ich hab das auch so in der Berufsschule gelernt.
Und auch zu der oben stehenden Frage ob auch bei der KÖST noch Soli dazu kommt, habe ich auch in der Schule und im Betriebsinternen Unterricht so gelernt...
Liebe Grüße und viel Erfolg weiterhin! |
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Verfasst am: 19.11.2002 21:44 |
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könnt ihr da bitte nochmal ein einfacheres Beispiel einwerfen +Erklärungen? Wär super, versteh die Berechnung überhaupt nicht! :-( MfG |
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Verfasst am: 19.11.2002 21:58 |
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Mit einem FStA kann man die doppelte Höhe von Dividenden freistellen.
Ein Freistellungsauftrag in Höhe von 1.601 Euro reicht aus, um Bardividenden in Höhe von 3.202 Euro freizustellen. |
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Verfasst am: 19.11.2002 22:04 |
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Wenn 1000 Euro Bardividende ausgeschüttet werden und der Depotkunde hat noch einen Freistellungsauftrag über 400 Euro, dann kann er 800 Euro von der KESt freistellen.
800 Euro bekommt er somit schon gutgeschrieben.
Von den restlichen 200 Euro werden im KESt und SoliZ abezogen. Der Rest wird im wieder gutgeschrieben.
Insgesamt somit 957,80 Euro. |
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Verfasst am: 19.11.2002 22:12 |
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danke habs kapiert! :-) |
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Verfasst am: 19.11.2002 22:19 |
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@Hermann
steht das irgendwo im Grill/Kompaktwissen zum nachlesen?
oder sonstwo? denn mein Grill ist nicht mehr der jüngste!
Hab das nämlich so noch nie gesehen!
Wieso darf ich denn das doppelte dem FSA anrechnen??? |
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Verfasst am: 19.11.2002 22:30 |
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@engelly
Die Erklärung von Weidener ist ganz gut!
Mit einem FStA kann man die doppelte Höhe von Dividenden freistellen.
Ein Freistellungsauftrag in Höhe von 1.601 Euro reicht aus, um Bardividenden in Höhe von 3.202 Euro freizustellen.
Verstanden?MfG |
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