Beantragung der Zulage:
- Beantragung spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt.
- Der Antrag ist auf einem amtlichen Vordruck (unter Angabe der Sozialversicherungsnummer) beim Anbieter (z.B. Versicherung) einzureichen.
- Der Anbieter leitet den Zulagenantrag weiter an eine zentrale Stelle (Bundesanstalt für Angestellte).
- Diese berechnet und überweist die Zulage an den Anbieter (also direkt auf den geförder-ten Vertrag).
Das Förderkonzept:
- Die Förderung erfolgt entweder durch eine Zulage, oder (wenn günstiger) durch einen Sonderausgabenabzug.
- Die Zulage setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage die pro Kind und Jahr gezahlt werden.
- Die Zulagen erhält man nur in voller Höhe, wenn der Altersvorsorgebetrag eine bestimm-te Höhe erreicht. (inkl. Zulagen ein best. Prozentsatz der im vorigen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen zur gesetzl. Rentenversicherung)
- Außerdem muss mindestens ein bestimmter Sockelbetrag gezahlt werden.
- Die Kinderzulage ist abhängig vom Anspruch auf Kindergeld und wird i.d.R. der Mutter zugeordnet (auf Antrag auch Zuordnung zum Vater möglich)
- Auch ein nichtbegünstigter Ehegatte ist zulagenberechtigt, wenn für ihn ein eigener Al-tersvorsorgevertrag besteht, und die Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.