Halbeinkünfte- oder Anrechnungsverfahren |
|
|
Verfasst am: 21.11.2002 16:38 |
|
|
moin again !
Hat jemand ne Idee, welches der beiden Verfahren in der aktuellen und den folgenden Prüfungen zur Berechnung der Steuerlast relevant sein wird ?!
Also ich glaube, dass(ß) man alles was man übers Anrechnungsverfahren wuss(ß)te oder auch nicht wuss(ß)te vergessen kann. Belehrt mich eines besseren
mfg Dennis
ps: entschuldigt meine bildungslücke, aber wie schreibt man denn nun dass(ß) oder wuss(ß)te ??? |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2002 16:45 |
|
|
tach!
schreibt man beides mit ss.
ich glaub auch, dass nur das neue verfahren wichtig ist. kann mir auch gut vorstellen, dass das drankommt.
alsdenn |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2002 17:30 |
|
|
Ich denke auch, das nur das "Halbeinkünfteverfahren" drankommt! MfG |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2002 19:21 |
|
|
Steuerlich befinden wir uns im Jahr 2001, und das ist das Jahr des Halbeinkünfteverfahrens.
Alte historische Steuerverfahren solltet ihr schnell vergessen oder besser, erst gar nicht lernen.Heinz Rotermund
HRotermund@aol.com |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2002 19:23 |
|
|
Grundsätzlich gilt: Die Prüfungsaufgaben sind nach geltender Rechtslage zu bearbeiten. Für alle Ungläubigen ;-) auch noch mal nachzulesen auf folgenden Seiten zum Stichwort Schuldrechtsreform:
http://www.ihk-koeln.de/bildung/index.htm
Berufsbildungszeitung September 2002
http://www.ihk-gba.de/publik/gba_news.htm
News Ausgabe 1/2002
Für die Winterprüfung ist also das Halbeinkünfteverfahren relevant. Bis zur Sommerprüfung wird sicher das Doppeleinkünfteverfahren eingeführt sein, unser Sparminister muss ja irgendwie auf unter 3 % kommen. Achtung das war ein Scherz :-)
@ hangloose "dass" und "wusste" wird nach der Rechtschreibreform mit "ss" geschrieben. Gut, dass ich in meiner kleinen Studentenbude immer alles griffbereit habe ;-) |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2002 14:16 |
|
|
Also ich denke auch das nur das Halbeinkünfteverfahren dran kommt.
Da kann man nämlich so richtig schöne fiese Aufgaben zu stellen. |
|
|
|
Verfasst am: 26.11.2002 08:57 |
|
|
Also uns hat man erzählt, das jetzt im Winter noch beides drankommt, denn es kommt ja immer auf das Geschäftsjahr an, für welches die Auschüttung stattfand.
Das Halbeinkünfteverfahren gilt ab dem Geschäftsjahr 2001 für ausländische Aktien und ab dem Geschäftsjahr 2002 für inländische Aktien, damit fallen also alle Dividenden von 2002 der inländischen Aktien unter das Anrechnungsverfahren. Bei Investmentfonds verschiebt sich das ganze noch um ein weiteres JAhr, da hier ja immer die Vorjahresdividenden als Gewinn ausgeschüttet werden.
So ich hoffe ich hab euch nicht ganz verwirrt und drück alle Daumen, ich bin ja zum Glück erst nächsten Sommer dran. |
|
|
|