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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Veräußerungsgewinne bei Eheleuten
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2005 15:32 - Geaendert am: 19.11.2005 18:08
Der Veräußergewinn aus Aktien innerhalb 12 Monaten beträgt bei einem Ehepar 2.000 Euro.
a) Das Depot lautet auf dem Namen des Ehemanns. Wie hoch ist zusätzliche Einkommensteuer, wenn der der persönliche Stuersatz bei 30 % liegt.

b) Das Depot lautet auf beide Namen. Wie hoch ist zusätzliche Einkommensteuer, wenn der der persönliche Stuersatz bei 28 % liegt.
Senseless0
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 15:55
a) 600,00 EUR (2.000 sind mehr als 1.024 (512, Halbeinkünfte) und unter einem Jahr) Depot auf einen Namen

b) keine weiteren, da ja auf Eheleute 1.024 * 2

allerdings hab ich davon echt keine Ahnung...
Vielleicht meldet sich ja jemand, der mir mal meine Lücke füllen kann :o)


Ob wir wohl Glück haben, und es kommt diesmal auch nichts mit WP... Schön wäre es...

Viel Erfolg!

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 15:59
Also, meine Antwort sieht anders aus...
Es sind Veräußerungsgewinne, deshalb sind sie in beiden Fällen steuerpflichtig.
Die Grenze von 512,00 € ist überschritten.
Es greift das Halbeinkünfteverfahren, deshalb müssen 1.000,00€ versteuert werden.

a) 1000 * 30 % = 300,00€

b) 1000 * 28 % = 280,00€

Wäre gut, wenn mir jemand sagt, ob die Lösung richtig ist
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2005 16:07
a) Stimmt
b) Nicht richtig!

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 16:09
Kann dann mal jemand die richtige Lösung zu b verraten?

Also bei a ist jetzt 300 richtig?
Senseless0
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 16:10
<---- eben doch ein Tollpatsch ist.

a) halbeinkünfte... stimmt... mein fehler... *verdammt* von allein komm ich net drauf :o)

b) wie ists dann richtig? wenn bienchens antwort falsch?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2005 16:23
Das Grundgesetz schützt die Ehe. Deshalb ...
meggie
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.11.2005 16:25
zu b) würde ich sagen, da das Depot auf beide lautet ist die Freigrenze € 1.024,00. 2.000,00/2 = 1.000,00, das liegt unter der Freigrenze und ist somit steuerfrei.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 16:25
Dann würde ich sagen, dass man bei b zwei Mal die Grenze hat, das wären dann 1024 € und das dann wegen dem Halbeinkünfteverfahren mal zwei, wären 2048 €, damit wäre der Gewinn unter der Grenze.
Ist das richtig???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2005 16:28
Ja!

Wäre die Höhe der Steuer bei Aktienfonds anders?
meggie
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.11.2005 16:35
@ Herrmann, warum teilt man denn nicht den Veräußerungsgewinn durch zwei, sondern verdoppelt die Freigrenze? Also in dem Fall, ist ja das Ergebnis das gleiche. Aber ist das immer so? Wir haben in der Berufsschule gelernt, dass man den Gewinn halbiert?!

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 16:37
Das was du grechnet hast ist schon richtig. Habe es anders gemacht. Kommt ja im prinzip auf das gleiche hinaus.
Deins ist schon besser....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2005 16:38 - Geaendert am: 19.11.2005 18:09
Die Veräußerungsgewinne aus Aktien werden wegen des Halbeinkünfteverfahrens halbiert: 2.000 : 2 = 1000 €.

Da jeder Ehegatte bei einem gemeinsamen Depot die Freigrenze hat, wird die Freigrenze für die Eheleute verdoppelt. 512 * 2 = 1.024 €.

Nun stellt man fest, dass 1000 < 1024 -> steuerfrei!
meggie
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.11.2005 16:43
ok, danke,

Ich würde sagen, beim Aktienfonds wird keine Spekulationssteuer gezahlt, bin mir aber nicht sicher.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 16:45
Doch, würde schon sagen, dass da ganz genauso ist.
Man zahlt doch auch, wenn man Aktien verkauft Steuern auf Veräußerungsgewinne.
ich sage: Ja, die Steuer wäre genauso!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2005 16:52
Die Aussagen sind falsch!
meggie
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.11.2005 17:07
Wie ist denn die richtige Antwort?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2005 17:08
Bei Aktienfonds wird das Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsgewinne nicht angewendet.
Senseless0
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 17:44
und wie war das nochmal mit den Zwischengewinnen?
S101D667
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2005 18:02
aber müsste die aufgabenstellung dann nicht veräusserungsgewinne aus aktiengeschäfte ??
aus fonds müsste ich dann versteuern da nicht halbeinkünfte oder ??
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