Erträge aus Kapitallebensversicherungen... |
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Verfasst am: 19.11.2005 19:04 |
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...ist es immer noch so, dass diese steuerfrei sind, wenn
- die Laufzeit mind. 12 Jahre beträgt
- an mind 5 aufeinander folgenden Jahren Versicherungsbeiträge gezahlt werden und
- der Todesfallschutz mind 60 % der Beitragssumme beträgt |
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Verfasst am: 19.11.2005 19:05 |
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vergess Halbeinkünfte nicht! |
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Verfasst am: 19.11.2005 19:09 |
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Nein, seit 01.01.2005 sind die Erträge prinzipell voll steuerpflichtig.
Ausnahme, wenn LV/RV...
...LZ von mind. 12 Jahren
...Kapital od. Rente erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird
(Hab ich was vergessen?)
dann sind nur 50% der Erträge zu versteuern.
Es müssen nicht mehr 5 Beiträge gezahlt werden. |
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Verfasst am: 19.11.2005 19:12 |
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@Senseless0
Das Halbeinkünfteverfahren hat hierbei nicht zu suchen, nur weil die Erträge evtl. zu 50% steuerpflichtig sind. |
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