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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

ZaSt
 
SparkiKai
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2002 11:51
Hey zusammen!

Hab immer noch meine Probleme mit dem richtigen Zinsabschlagsteuersatz. Bei Spareinlagen 30 %, bei Tafelgeschäften 35% und bei Dividenden 20% ist i.O.. Aber wieviel bei festverzinslichen WP und sonstigen Anleihen?
Vielen Dank schonmal,
SparkiKai
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.11.2002 12:15
ZASt (eigentlich KeSt an der Quelle abgezogen) fällt bei Zinseinkünften an. Also nicht nur beim Sparbuch, sondern auch bei Anleihen, Obligationen usw. Abgezogen wird die ZASt bei der Bank.

Sätze:
- 30 % Standardsatz
- 35 % bei Tafelgeschäften in festverzinslichen Anleihen

Bei der Dividende fällt keine ZASt an. Hier wird beim Emittenten neben der KöSt, die für dich nicht mehr wichtig ist, auch die KESt (20 %) und daraus 5,5 % Soli abgezogen. Es kommt also auf jeden Fall, egal ob freigestellt oder nicht, die Nettodividende in die Bank.

Hat der Kunde nicht freigestellt, erhält er auch nur die Nettodividende. Hat er freigestellt, wird die Bardividende (einschl. KESt und Soli) ausgezahlt.

Viel Glück in der Prüfung.

Heinz Rotermund
HRotermund@aol.com

SparkiKai
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2002 17:08
Ich glaub, so langsam macht es *klick*... Vielen Dank für die Zusammenfassung. Hoffentlich krieg ich die am Mittwoch auch so wieder zu Papier.
Viel Spaß dann beim korregieren! ;)
Lea
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2002 20:22
Hi!

Ich finde außerdem noch wichtig, dass für Zinserträge aus Wandelanleihen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussscheinen 20 % KESt abgezogen wird!

LG
Lea
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2002 22:06 - Geaendert am: 24.11.2002 22:21
Richtig ist
20 % KESt auf Zinsen aus Genussscheinen
25 % KESt auf ZInsen aus Wandelanleihen
25 % KESt auf Zinsen aus Gewinnobligationen
30 % ZASt auf Zinsen aus Optionsanleihen
SparkiKai
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2002 22:13
Jetzt weiss ich, warum alle Leute sagen, dass das deutsche Steuerrecht zu kompliziert ist. Wenn nicht mal die Zinsbesteuerung (zumindest der Abschlag) einheitlich ist...
Trotzdem ein großes "DANKE SCHÖN"!!!
Bye
SparkiKai

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2002 09:29
Hey!

Das hab ich soweit alles verstanden und war mir "irgendwie" im Unterbewusstsein auch klar *g*..
Aber jetzt ist mir eine dumme Frage aufgetreten, die mich relativ durcheinander bringt...
Bei ZAST kommt doch kein Soli dazu oder? Nur bei KEST und KÖST oder???

Liebe Grüße
Schnuppenalarm
Robstarr
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2002 09:33
auch zast

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2002 09:00
Hallo!
Kann mir mal jemand ganz dringend helfen?
Ich habe morgen AP und müsste das echt noch dringend wissen!
In einer Diskussion über Zast hat Herrmann folgendes geschrieben:

"Richtig ist
20 % KESt auf Zinsen aus Genussscheinen
25 % KESt auf ZInsen aus Wandelanleihen
25 % KESt auf Zinsen aus Gewinnobligationen
30 % ZASt auf Zinsen aus Optionsanleihen "

Nun meine Frage:
Wie kommt man da auf diese 25%?
Ich bin mittlerweile total verwirrt und einfach nur noch fertig mit der Welt!
Kest ist doch immer 20% - warum steht da denn jetzt 25%???
Also 30% Zast auf Optionsanleihen - weil man dafür Zinsen bekommt
20% Kest auf Gewinnschuldverschreibungen weil man dafür Dividende bekommt?
Aber der Rest???????
25 % woher????
Ich brauche bitte dringend eine pausible Erklärung...

Vielen Dank im Voraus...
Schnuppenalarm
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2002 10:42
Unter die Halbeinkünfteregelung fallen
· Dividenden,
· Ausschüttungen auf Genussrechte, wenn sie eigenkapitalähnlichen Charakter haben.
Hier gilt: 20 % KESt

Sonderfälle für Zinsen aus aktienähnlichen Effekten
· Abzug von 25 % KESt bei Zinsen aus
- Wandelanleihen und
- Gewinnobligationen (Gewinnschuldverschreibungen)
Sie unterliegen nicht dem Halbeinkünfteverfahren, deshalb 25 % KESt
 

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