Eigenkapital |
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Verfasst am: 28.04.2008 13:09 |
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Kurze Frage, leider konnte unsere Lehrerin das nie so richtig beantworten :)
Bilanzgewinn und der JÜ werden doch nicht mit ins EK eingerechnet oder? |
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Verfasst am: 28.04.2008 13:23 - Geaendert am: 28.04.2008 13:25 |
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Nach § 266 Abs. 3 A HGB gliedert sich das Eigenkapital in
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklagen
Rücklagen für eigene Anteile
satzungsmäßige Rücklagen
andere Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag / Verlustvortrag
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag.
Der Bilanzgewinn bzw -verlust berechnet sich wie folgt:
Jahresüberschuss nach § 275 HGB
+/- Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
- Gewinnausschüttungen des Vorjahres
- Einstellungen in die Gewinnrücklagen
= Bilanzgewinn/Bilanzverlust |
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Verfasst am: 28.04.2008 13:35 |
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Der Bilanzgewinn ist Eigenkapital.
Bei der Berechnung der Bilanzkennziffern soll er laut IHK-Formelsammlung aber nicht zum Eigenkapital gerechnet werden. (Steht dem Unternehmen ja auch nicht langfristig zur Verfügung) |
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Verfasst am: 28.04.2008 13:49 |
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Bei uns konnte es auch niemand kompetent beantworten.
Mittlerweile habe ich ein paar Aufgaben berechnet und es wurde, wie Rathner sagte, immer nicht mit ins EK einbezogen.
Gruß, Kati. |
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Verfasst am: 28.04.2008 15:13 |
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Ich halte es für unrealistisch, dass der Bilanzgewinn UND der JÜ in das EK gerechnet werden, da der Bilanzgewinn ja den JÜ bereits enthält. |
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Verfasst am: 28.04.2008 15:16 |
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lol
Ich lach‘ mich gerade tot. Im Kompaktwissen Rechnungswesen steht:
Das EK gliedert sich in
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Gewinn-/Verlustvortrag
Bilanzgewinn/-verlust |
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