Aufgabe: Abschreibung |
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Verfasst am: 24.09.2002 22:37 |
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Hilfe Leute ich krieg die Krise....
Bitte helft mir mit der Aufgabe: (ZP 2001 Nr. 38)
Ihr KI kaufte zu Beginn des Jahres 2001 für die Stabsstelle "Organisation/Revision" folgende Büroeinrichtungsgegenstände:
-1PC für 4000 DM zuzügl. 16% UST (betriebsgewönliche Nutzungsdauer 4 Jahre)
-1 Schreibtisch für 3000 DM zuzügl. 16% UST (betriebsgewönliche Nutzungsdauer 5 Jahre)
-1 Aktenschrank für 870 DM einschl. 16 % UST (betriebsgewönliche Nutzungsdauer 5 Jahre)
Diese sollen am Ende des Jahres 2001 auf den Jahresüberschuss Ihres Ki abgeschrieben werden.
Um wie viel volle DM vermindern die gesamten Abschreibungsbeträge den Jahresüberschuss Ihres KI im Jahr 2001, wenn die steuerlich höchstmöglichen Sätze angewandt werden?
(Lösung: 2726) |
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Verfasst am: 24.09.2002 23:11 |
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Ich komm auch nicht auf die Lösung. Meiner Meinung nach müsste die Nutzungsdauer für den Aktenschrank 3 Jahre sein, dann würde es hinkommen.
So geht das irgendwie nicht. |
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Verfasst am: 24.09.2002 23:23 |
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So, nun hab ichs:
PC: 4000+16% =4640
Linear Abschreiben : Also 1160 DM
Schreibtisch: 3000+16% =3480
Degressiv oder Linear, auf jeden Fall 20 %, weil Degressiver Höchstsatz.
Also: 696
Schrank: Geringwirtschaftliches Wirtschaftsgut, also komplett Abschreiben. (Nettopreis unter 800 DM)
Zusammen:
1160
696
870
=2726 |
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Verfasst am: 24.09.2002 23:23 |
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Danke für deine Mühe Elina...
Kannst du mir denn erklären was ich da überhaupt machen muss??
Ich kann mit der Aufgabe irgendwie gar nix anfangen... |
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Verfasst am: 24.09.2002 23:23 |
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Aber was Abschreibungen sind weißt Du schon, oder? |
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Verfasst am: 24.09.2002 23:26 |
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Ja, weiß ich. Vielen lieben Dank für die Lösung.
Kannst du mir nochmal die Höchstsätze sagen???
Beträgt diese 800 DM Grenze jetzt 400 EUR? |
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Verfasst am: 24.09.2002 23:35 |
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Also, ein Wirtschaftsgut kann entweder linear oder aber degressiv abgeschrieben werden.
Linearer Abschreibungsbetrag wäre die Gesamtsumme geteilt durch die Nutzungsdauer. Dabei gibt es keine prozentuale Höchstgrenze.
Der degressive Abschreibungssatz beträgt das doppelte des linearen Abschreibungssatzes (in Prozent), darf aber 20% nicht überschreiten.
GWG: Alle Wirtschaftsgüter, die NETTO weniger als 410,-- Euro kosten |
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Verfasst am: 24.09.2002 23:42 |
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Aaaaaaahhh.......... Ich habs kapiert!!! Danke, Danke, danke...
Mit den Sätzen das bezog sich ja auf die Jahre, ich Depp...
Aber ist die Grenze jetzt bei 400 EUR?!
Und jetzt nochmal ganz blöd:
Linear zieh ich bei den 3480 DM ja immer 696 DM ab wegen den 5 Jahren dann komm ich auf 0 DM
Und bei Degressiv 3784 -20% = 3027,20
3027,20-20% =2421,76
2421,76-20% = 1937,41
1937,41-20% = 1549,93
5. Jahr 1549,93-20% = 1239,94
Und was bringt mir diser Restwert jetzt nach diesen 5 Jahren den ich bei der linearen nicht hab??
Hoffe die Frage ist jetzt nicht zu doof..... |
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Verfasst am: 25.09.2002 08:44 |
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Deshalb wechselt man ja auch nach einer bestimmten Zeit von der Degressiven zur linearen Methode. Damit man nicht diesen Restwert hat. Ab einem bestimmten JAhr ist es sinnvoller auf die lineare umzusteigen. |
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Verfasst am: 25.09.2002 09:31 - Geaendert am: 25.09.2002 09:32 |
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Der neue Satz für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt bei 410,00 EUR - ZUZÜGLICH Mehrwertsteuer.
Schönen Gruss und allen viel Erfolg! |
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Verfasst am: 25.09.2002 09:46 |
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FALSCH
bewegliche, abnutzbare WG des AV mit einem Netto-Anschaffungswert unter 410 EUR |
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Verfasst am: 25.09.2002 10:46 |
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Merton hat recht. Immer den Nettowert nehmen! |
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