Scheck/GmbH |
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Verfasst am: 02.11.2005 11:13 |
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Hallo,
ich schreibe jetzt dann abschlussprüfung und wollte nur mal fragen..
ich hab gehört das sich bei dem Stammkapital der gmbh was sich geändert hat und bei der einwertung von schecks..GSE usw.
kann mir jemand sagen was sich geändert hat und ob das für die prüfung relevant ist?
DANKE! |
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Verfasst am: 02.11.2005 11:20 |
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Mindestkapital GmbH:
soll auf 10.000 EUR gesenkt werden, zum 1.1.06
steht aber noch nich ganz fest !!!!!!! |
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Verfasst am: 02.11.2005 11:22 |
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Stammeinlage ist 25.000 wie gehabt.
100 mindesteinzahlung je Gesellschafter.
Scheck: GroßScheckEinreichungsverfahren= ab3000,--€
darunter BelegloseScheckEinreichungsverfahren
(Übertragung ans bez.KI per Datensatz) |
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Verfasst am: 02.11.2005 11:24 |
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GSE hat sich doch auf 6000 € erhöht!? |
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Verfasst am: 02.11.2005 11:26 |
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Völlig richtig. GSE ab 6.000 Euro. |
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Verfasst am: 02.11.2005 12:29 |
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Schecks, die einen Betrag von 6.000 Euro und mehr aufweisen, sowie nicht BSE-fähige Einzugspapiere werden
im Großbetrag-Scheckeinzugsverfahren (GSE-Verfahren)
eingezogen. Betreiber des GSE-Verfahrens ist allein die
Bundesbank. Ausschließlich bei ihr erfolgt die Über leitung
von Schecks in das GSE-Verfahren. Sie wandelt die
Scheckdaten in elektronische Datensätze um und zieht
die Scheckgegenwerte im Rahmen des EMZ in der morgendlichen Verarbeitung beleglos ein. Im Gegensatz zum
BSE-Verfahren werden die Originalpapiere auf Grund
der hohen Beträge zusätzlich an die bezogene Bank oder
ein von ihr benanntes Zen tralinstitut ausgeliefert. Die
bezogenen Kreditinsti tu te sind verpflichtet, den rechtzeitigen
und vollständigen Eingang der zu den übersandten
Datensätzen gehörenden Einzugspapiere zu
überwachen.
http://www.bundesbank.de/download/zahlungsverkehr/zv_fact_sheet_emz_d_rz04.pdf |
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